Ein Kurde wollte in den Bregenzer Seeanlagen einen Streit schlichten und wurde am Ende selbst zusammengeschlagen. Die beiden Täter mussten sich am Dienstag wegen schwerer Körperverletzung am Landesgericht Feldkirch verantworten.
„Hier wurde mit einer Brutalität vorgegangen, die ihresgleichen sucht“, hält Staatsanwalt Wilfried Siegele schon zu Beginn der Verhandlung fest. Der Täter, ein 21-jähriger Türke, hatte einen Kurden Ende September in den Bregenzer Seeanlagen attackiert und schwer verletzt. Und das alles nur, weil das Opfer Zivilcourage zeigte und einen Streit zwischen den beiden Angeklagten und einem jungen Mann schlichten wollte. „Ich war mit einem Freund am See spazieren, als ich sah, wie der Erstangeklagte auf einen jungen Mann einschlug. ’Lass das, Bruder!’, rief ich mehrmals. Als ich mich ihnen näherte, ging der Beschuldigte auf mich los“, erzählt das Opfer sichtlich bewegt im Zeugenstand. „Der Erstangeklagte riss den Kurden zu Boden und schlug ihm mit einem spitzen Stein derart ins Gesicht, dass er eine Gehirnerschütterung und einen Bruch der Augenhöhle erlitt. Anschließend zückte der Täter ein Messer und attackierte damit den am Boden Liegenden erneut. Nachdem sich das Opfer erfolgreich zur Wehr gesetzt hatte, hielt der 22-jährige Zweitangeklagte den Gepeinigten fest, während sein Komplize mehrmals auf das Opfer einschlug“, zitiert der Staatsanwalt aus dem Strafantrag. Nach der Tat flüchteten die Angreifer, konnten jedoch kurz darauf von der Polizei gestellt werden.
Zwei Schuldsprüche
Im Prozess bekannten sich beide Angeklagte nicht schuldig und versuchten dem Gericht glaubhaft zu machen, die eigentlichen Opfer zu sein. Doch Richter und Staatsanwalt glauben den Schilderungen der beiden Zeugen, die zudem die Angeklagten als Täter identifiziert hatten. So spricht der Herr Rat den Erstangeklagten wegen schwerer Körperverletzung schuldig und verhängt acht Monate Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 3360 Euro. Der Zweitangeklagte kommt mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro davon. Dem Opfer spricht der Herr Rat 350 Euro Teilschmerzengeld zu.
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