Die Anklage geht davon aus, dass die Telekom die 960.000 Euro bezahlte, um das BZÖ zu einer für den Konzern günstigen Änderung der Universaldienstverordnung zu bewegen. Immerhin stellte die Partei mit Hubert Gorbach damals den Infrastrukturminister der schwarz-orangen Regierung.
Schon im Ermittlungsverfahren hatte Schieszler behauptet, Hochegger hätte ihm gesagt, dass die Novellierung eine Million Euro kosten würde. Der angeklagte Lobbyist stellte dies aber in Abrede und betonte im Prozess, sich an keinen Auftrag zur Universaldienstverordnung zu erinnern. Er bekennt sich nicht schuldig.
Schieszler: "Indirekte Zuwendung für BZÖ-Wahlkampf"
Im Zeugenstand wiederholte Schieszler nun seine Vorwürfe. Der Lobbyist sei damals so etwas wie "ein Mentor" für ihn gewesen, in der Telekom ein- und ausgegangen und habe die Firmenstrategie mitgestaltet. Ihm selbst sei "selbstverständlich" bewusst gewesen, dass das Geld für eine Partei gedacht war, sagte der Kronzeuge: "Es war klar, dass das eine indirekte Zuwendung für den Wahlkampf des BZÖ darstellt."
Schieszler sagte weiters, dass er sich nicht bewusst gewesen sei, "permanent im Untreuetatbestand" gehandelt zu haben, sondern damals gemeint habe, "dem Unternehmen (mit der angestrebten neuen Universaldienstverordnung, Anm.) einen Mehrwert zu verschaffen". Hätte er "damals gewusst, welche Strafe drauf steht, hätte ich es nicht gemacht", so der Kronzeuge.
Hochegger-Anwalt nahm Schieszler in die Mangel
Hocheggers Anwalt Karl Schön konfrontierte Schieszler daraufhin mit früheren Aussagen vor den Ermittlungsbehörden, bei denen er angegeben hat, keine Wahrnehmungen über das Zustandekommen der Universaldienstverordnung gehabt zu haben. Schieszler verteidigte sich nun damit, dass er nicht wisse, welche seiner zahlreichen Einvernahmen das gewesen sei.
Der Anwalt versuchte zudem darzustellen, dass Schieszler und der ebenfalls angeklagte frühere BZÖ-Abgeordnete Klaus Wittauer so gute Kontakte gehabt hätten, dass sie für die Abwicklung der mutmaßlich illegalen Parteispende Hochegger nicht gebraucht hätten.
Bei der Universaldienstverordnung ging es um die Frage, ob die Telekom Austria von den rund 10.000 Telefonzellen aus Verbindungen zu 0800er-Nummern ermöglichen musste. Der Telekom war diese Verpflichtung ein Dorn im Auge, weil davon private Wettbewerber profitierten, während die Einnahmen der Telekom im Telefonzellengeschäft zurückgingen.
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