Eine Wahlkampf-Aussendung des NÖ Bauernbundes ließ FPÖ-Landesrätin Susanne Rosenkranz nicht auf sich sitzen. Denn darin wurde behauptet, dass sie den Landwirten mit Zwangsenteignung gedroht habe. Am Dienstag wurde zur Verhandlung in St. Pölten geladen.
Die Landwirtschaftskammerwahlen finden am Sonntag statt. Weil FPÖ-Landesrätin Susanne Rosenkranz zur Renaturierungsverordnung gesagt habe, dass die Bundesregierung wohl enteignen werde müssen, um Vorgeschriebenes umzusetzen, ortete der NÖ Bauernbund in einer Aussendung, dass Rosenkranz mit Enteignung drohe und zitiert Kammerpräsident Johannes Schmuckenschlager: „Dieser Angriff auf die bäuerlichen Familien ist nicht hinnehmbar.“
Die Blaue klagte den Bauernbund wegen unwahrer Tatsachenbehauptung, der erste Prozesstag fand am Dienstag, 4. März, in St. Pölten statt.
Dort beharrten die Parteien auf ihren Standpunkten: Während der Anwalt des Bauernbundes eine „legitime politische Äußerung“ sieht, ist dem Anwalt der Landesrätin der Vorwurf, dass Rosenkranz den Bauern mit Zwangsenteignung drohe, viel zu weit übers Ziel hinausgeschossen: „Äußerungsfreiheit schützt nicht davor, die Unwahrheit zu verbreiten. Politiker sind nicht Freiwild ihrer Kritiker!“ Der Prozess wurde vertagt.
„Rosenkranz beten“
Eine Verurteilung dürfte für den Bauernbund weit teurer ausfallen, als zur Buße lediglich „einen Rosenkranz zu beten“ – so wird mit Kosten in fünfstelliger Höhe gerechnet.
Im Landwirtschaftskammer-Wahlkampf zückt der Bauernbund auch nach der Verhandlung die „verbalen Mistgabeln“. Er verurteilt die Klage als „noch nie dagewesenen Tabubruch“, weil ein Mitglied der Landesregierung „den ranghöchsten Vertreter eines Sozialpartners“ vors Gericht zerre.
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