Beim Spielen mit einer Zehnjährigen war eine junge Rottweilerhündin plötzlich ausgerastet und hatte sich in der siebenjährigen Nachbarstochter verbissen, wodurch diese schwere Verletzungen erlitt. Wegen grob fahrlässiger Körperverletzung wurde der Vater am Mittwoch am Landesgericht Linz verurteilt.
Jeden Tag hätte die zehnjährige Tochter mit dem Hund gespielt und ihn abgerichtet. „Meine Tochter ist zwar erst zehn Jahre alt, aber sie hatte die ,Ernie‘ schon unter Kontrolle, weil sie gut 70 Kilo wiegt und 1,75 Meter groß ist“, so der angeklagte Vater (48), der selbst ein massiv gebauter Mann ist.
Siebenjährige schwerst verletzt
Was war passiert? Die zweijährige Rottweilerhündin war beim Spielen mit der Tochter des Halters (10) im Garten des heimischen Bauernhofs in Kirchberg ob der Donau (OÖ) plötzlich durchgedreht und hatte die siebenjährige Nachbarstochter mehrfach gebissen. Die erlitt dadurch schwere Verletzungen im Bereich der Schulter. Sie musste mit dem Hubschrauber nach Linz ins Spital geflogen und operiert werden.
Überdurchschnittliche Größe egal
Am Mittwoch musste sich der 48-jährige Taxilenker dafür wegen grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung verantworten. Er hätte das Tier nie alleine mit der Tochter hinauslassen dürfen. „Sie könnte auch zwei Meter groß sein, mit zehn Jahren darf sie noch nicht einmal alleine mit dem Fahrrad fahren“, betonte der Staatsanwalt. Das einzig Gute an der Sache sei, dass die Siebenjährige nicht verstorben sei, was aber auch leicht hätte passieren können. „Noch dazu, wo der Hund schon einmal zugebissen hat, das sagt einem doch der Hausverstand!“
Fotos der Fleischwunden gezeigt
Bei den Fotos der fürchterlichen Verletzungen wurde sogar den anwesenden Medienvertretern anders – so tief und gefährlich sehen die Fleischwunden auf dem Körper des kleinen Mädchens aus.
Tier verteidigt
„Wir haben die ,Ernie‘ von einer Familie übernommen, wo der Vater gerade verstorben war. Die Mutter war mit fünf Kindern und Hund zeitmäßig überfordert und wollte den Hund abgeben“, erklärte der Halter, der auch andere Hunde am Hof hat. „Ich wusste natürlich, dass sie schon einmal zugebissen hat, das war aber nicht bösartig, sondern die Schuld einer anderen Dame, die ,Ernie‘ vor uns zu sich genommen hat. ,Ernie‘ hat sich von Anfang an super mit meiner Tochter verstanden, hat ihr gehorcht und war auf sie fixiert“, beteuert der Taxilenker, dessen Frau der heimatliche Hof gehört.
Auch Tochter (10) verletzt
Seine Tochter habe ihn noch während der Bissattacke angerufen und geschrien „Papa hilf mir, die ,Ernie‘ dreht durch“. Der Vorsitzende hält dagegen: „Bei der Einvernahme eine Woche nach dem Unfall haben sie noch gesagt: ,Die Ernie bringt mich um‘“, das verneint der 48-Jährige aber. Auch die Tochter war nämlich verletzt worden, erlitt selbst eine Fleischwunde und kleinere Bisswunden.
Jacke zerfetzt, Blut rann herunter
Als der Angeklagte hinauskam, sei die Hündin bereits neben seiner Tochter gesessen. Das siebenjährige Opfer sei an ihm vorbeigegangen und ins Haus hinein. „Da hatte ich noch keine Ahnung, was los war. Ich habe nur die zerfetzte Jacke gesehen, und dass bei ihrer Schulter Blut herunterrann“, schildert der voll geständige Vater den Schockmoment. Sofort hätten sie die Rettung gerufen und auf den Hubschrauber gewartet.
„War ein liebes Tier“
Trotz allem verteidigt der 48-Jährige aus Kirchberg ob der Donau das Tier vor Gericht: „Die ,Ernie‘ war ein liebes Tier, hat es nie böse gemeint. Sie hatte einen abgebrochenen Zahn im Maul, der war scharf wie ein Messer. Dadurch hat sie gleich so schwer verletzt. Meine Tochter vermisst sie sehr, und auch das Nachbarsmädchen fragt immer wieder, wann die ,Ernie‘ zurückkommt.“ Doch zurückkommen wird sie nicht, denn in der Zwischenzeit wurde das Tier auf Anordnung der Behörden eingeschläfert.
Fünf Monate bedingte Haft
Das Urteil war schnell gefällt: Obwohl die Anklage aus generalpräventiven Gründen eine unbedingte Haftstrafe forderte, entschied der Vorsitzende wegen des Geständnisses und der Unbescholtenheit des Familienvaters auf fünf Monate bedingt und eine Geldstrafe von 960 Euro.
Mit Eltern geeinigt
Auch deswegen, weil der Rat den Eindruck hatte, der Halter habe aus dem schrecklichen Vorfall gelernt: „Es belastet mich nach wie vor. Es reißt mich jedes Mal, wenn meine Tochter anruft. Seither gehen nur mehr meine Frau und ich mit den Hunden hinaus, sonst niemand“, so der 48-Jährige. Die Eltern des verletzten Mädchens und Nachbarn der Familie zogen ihren Privatbeteiligtenanspruch zurück, weil sie sich außergerichtlich einigen wollten. Das Urteil ist rechtskräftig.
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