Rund 26.000 Ukraine-Vertriebene haben seit dem 4. März keinen Anspruch mehr auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Regelung, die sie kostenlos pflichtversichert hat, ist ausgelaufen – und wird nicht verlängert.
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine waren die Vertriebenen durch eine Verordnung der Bundesregierung geschützt. Nun heißt es: „Diese Verordnung läuft aus und wird nicht verlängert.“ Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert auf ihrer Webseite: „Dadurch verlieren die betroffenen Personen (inklusive Kinder) ihren Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (ärztliche Leistungen, Spital, Heilmittel etc.).“
Toleranzfrist von sechs Wochen
Die ÖGK versucht, mit Ratschlägen zu helfen. Auf der Homepage heißt es: „Damit das nicht passiert, gibt es eine Toleranzfrist von sechs Wochen und unterschiedliche Möglichkeiten, sich versichern zu lassen.“
Wer ist betroffen?
Insgesamt sind rund 26.000 Menschen betroffen – darunter auch Kinder, die mitversichert werden könnten. Vor allem geht es um jene Ukrainerinnen und Ukrainer, die keine Grundsicherung beziehen. Denn die ÖGK geht davon aus, dass diese Personen genug Geld haben, um sich selbst zu versichern. Die Realität kann allerdings auch anders aussehen. Der „Krone“ ist beispielsweise der Fall einer Ukrainerin bekannt, die ihren 25-jährigen Sohn an der Front verloren hat. Sie erhält eine kleine Unterstützung aus der Ukraine und deshalb keine Grundsicherung.
Die ÖGK gibt Tipps
Was Betroffene tun können? Die ÖGK rät: „Dies hängt von der jeweiligen Lebenssituation der Personen ab. Grundsätzlich gilt: In bestimmten Fällen, wie bei Erwerbstätigkeit, besteht automatisch (kraft Gesetzes, ohne Antrag) eine Pflichtversicherung für die betroffene Person. Trifft dies nicht zu, kann ein Antrag auf eine Selbstversicherung (mehrere Formen) gestellt werden.“
Wie viel kostet die Selbstversicherung? „Der monatliche Höchstbeitrag für die freiwillige Krankenversicherung beträgt: 526,79 Euro (Stand 2025)“, so die ÖGK. Es gibt aber die Möglichkeit, den Beitrag zu reduzieren. Dafür müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse nachgewiesen werden – etwa durch Einkommenssteuerbescheide oder Sparkontonachweise. Studierende und geringfügig Beschäftigte haben außerdem noch andere Möglichkeiten der Selbstversicherung.
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