Freispruch für Nachbar

Keine Beweise, dass Bauer 178.000 Euro veruntreute

Oberösterreich
06.03.2025 17:05

Aussage gegen Aussage – So der Ausgangspunkt bei einem Prozess am Landesgericht Linz. Ein Pensionist (78) hatte seinem Nachbarn (64) eine Bankvollmacht erteilt, die dieser für seine Zwecke ausgenutzt haben sollte. Trotz siebenstündiger Verhandlung und elf geladenen Zeugen gab es keine Schuldbeweise – Freispruch. 

Eigentlich hätte er den Hof übernehmen sollen – der Vertrag war bereits aufgesetzt, Instandhaltungsarbeiten im Gange. Dafür hatte ein Landwirt (78) aus Kematen an der Krems seinem Nachbarn und geplantem Nachfolger (64) eine notariell beglaubigte Bankvollmacht für zwei seiner Konten erteilt. Doch das freundschaftliche Verhältnis der beiden brach, und der 78-Jährige klagte seinen Nachbarn wegen Veruntreuung an.

178.000 Euro Schaden
Doch anstatt mit dem anvertrauten Geld sorgsam und im Sinne des 78-Jährigen umzugehen, wird der 64-Jährige beschuldigt, dieses in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Rund 178.000 Euro soll der Gesamtschaden betragen, dafür habe der Beschuldigte unter anderem einen Motormäher oder einen Hochdruckreiniger gekauft. Die mit Abstand teuerste Anschaffung sei gar ein Radlader um satte 80.000 Euro gewesen – dieser wurde auf den Betrieb der Ehefrau des 64-Jährigen angemeldet.

Bankberater schritt ein
Erst ein misstrauischer Bankmitarbeiter brachte den Fall ins Rollen. Er hatte dem 78-Jährigen geraten, seine Kontobewegungen zu prüfen, woraufhin dieser die Vollmacht zurückzog. Am Donnerstag muss sich der 64-Jährige am Landesgericht Linz wegen Untreue verantworten.

Aussage gegen Aussage
Grundsätzlich gibt der Landwirt die Anschaffungen auch zu. Er behauptet aber, dass alle Käufe und Abhebungen mit dem Kontoinhaber vereinbart gewesen seien, und die Maschinen für den Hof des 78-Jährigen gedacht waren.

Elf Zeugen, elf Sichtweisen
Weil es nach dem ersten Verhandlungstermin im Jänner Aussage gegen Aussage stand, sollten am Donnerstag elf Zeugen Klarheit bringen. Ein Gärtner, ein Baumaschinenverkäufer, zwei Notare, Rechtsanwälte und deren Mitarbeiter sowie ein Verwandter des Klägers brachten ihre Eindrücke vor. Diese variierten sehr stark: Von einem „Verhältnis wie zwischen Vater und Sohn“ bis zu „Mir kam vor, der senile Kläger wurde von seinem manipulativen Nachbarn ausgenutzt“ war alles dabei.

Freispruch mangels Beweisen
Im Falle einer Verurteilung drohten dem 64-Jährigen bis zu drei Jahre Haft. Schlussendlich sahen Frau Rat und die Schöffen aber nur eine Möglichkeit: Freispruch aus Mangel an Schuldbeweisen. Dieser ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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