Kampf gegen Russland
Der Fasching ist vorbei – aber diese Anklage aus Kärnten klingt noch immer nach der närrischen Zeit: Ein Pensionisten-Ehepaar sitzt wegen Stalkings vor dem Landesgericht Klagenfurt, weil es die Nachbarn mit „Mäh-Mäh-Rufen“ belästigt hätte. Auch der Hit „Jö schau, so a Sau“ spielt bei der Justizposse eine Rolle.
Der sogenannte Stalking-Paragraph soll Menschen schützen, die von anderen Personen – vorwiegend Ex-Partnern – in ihrer Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt werden. Meist geht es darum, dass etwa unerwünscht räumliche Nähe aufgesucht wird. Wie schaut das aber bei Nachbarn aus? Man wohnt Grundstück an Grundstück und kann sich vermutlich nicht komplett aus dem Weg gehen. Wann gilt da was als beharrliche Verfolgung?
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