Fünf Verletzte, ein schwerer Unfall und eine rund 24 Kilometer lange Verfolgungsjagd – das ist die Bilanz eines 20-jährigen Rasers, der in seinem BMW Ende Jänner vor der Polizei flüchtete. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Lenker wegen mehrfachen Mordversuchs. Nun ist ein neues Gutachten eingetroffen.
Die Trauner Kreuzung glich einem Schlachtfeld: Ein 20-Jähriger raste dort Ende Jänner mit 160 km/h ungebremst in mehrere stehende Autos, weil er eine Polizeisperre durchbrechen wollte. Dem vorausgegangen war, wie berichtet, eine rund 24 Kilometer lange Verfolgungsjagd, bei welcher der Ungar aus Linz mit bis zu 250 km/h vor der Exekutive flüchtete. Fünf Menschen wurden dabei verletzt, Insassen von 20 anderen Fahrzeugen laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft gefährdet.
Der Mann hatte sich übrigens auch bei seiner Festnahme eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert, allerdings zu Fuß: Als die Beamten mit einer Festnahmeanordnung vor der Tür standen, flüchtete er über den Balkon, wurde aber wenig später gestellt.
„Keine Hinweise auf Beeinträchtigung“
Was den „Amokfahrer“ während der Verfolgungsjagd in seinem 3er-BMW ritt, wird er wohl vor Gericht erklären müssen – die Ermittlungen gegen ihn laufen wegen mehrfachen Mordversuchs. Rausch war es jedenfalls keiner, der den 20-Jährigen das Gaspedal durchdrücken ließ, denn: „Das toxikologische Gutachten ist eingetroffen. Es gibt beim Lenker keine Hinweise auf Beeinträchtigung durch Drogen, Alkohol oder Medikamente“, sagt Silke Enzlmüller von der Staatsanwaltschaft Wels.
Das toxikologische Gutachten zeigt: Es gibt beim Lenker keine Hinweise auf Beeinträchtigung durch Drogen, Alkohol oder Medikamente.
Silke Enzlmüller, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels
Aussage abgeschwächt
Seine Aussage hat der Raser inzwischen geändert: Kurz nach seiner Festnahme gab er noch an, aus Panik vor der Polizei davongefahren zu sein und dabei Angst gehabt zu haben, dass schwere oder gar tödliche Unfälle passieren könnten. Mittlerweile „hat er das abgeschwächter dargestellt und gesagt, er sei nicht davon ausgegangen, dass er jemanden verletzen oder töten hätte können“, sagt Enzlmüller.
Zeit, um darüber nachzudenken, hat der 20-Jährige noch: Seine U-Haft wurde bis 19. März verlängert.
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