Bisher wurden Auto- und Motorradfahrer nur dann steuerlich gemolken, wenn ein Verbrennungsmotor an Bord war. Doch die motorbezogene Versicherungssteuer kommt nun auch für Elektrofahrzeuge, und zwar – kein Aprilscherz - wohl bereits ab 1. April.
Es war eine Frage der Zeit, denn eine Reduktion der CO2-Emissionen im Straßenverkehr kann nur durch eine deutliche Zunahme der Elektromobilität gelingen – wodurch natürlich die Steuereinnahmen sinken. Dass der Staat da nicht lange zuschaut, war zu erwarten.
„Diese Steuer war ursprünglich als Abgabe für die Bereitstellung der Straßeninfrastruktur gedacht, in diesem Sinne ist die Aufhebung der Steuerbefreiung ein zwar unerfreulicher, aber erwartbarer Schritt der Politik“, sagt Martin Grasslober, ÖAMTC-Experte für Verkehrswirtschaft. Im Vergleich zu den zunächst kolportierten Verschärfungen für Elektrofahrzeuge sei diese Maßnahme ein „überschaubares Übel“.
Es gilt aus seiner Sicht dennoch, den Hochlauf der Elektromobilität weiter zu fördern, statt ihn zu gefährden. „Verfehlen wir das Klimaziel, drohen hohe Strafzahlungen – das würde sich empfindlich auf die Konsumenten auswirken“.
Steuer zumeist unter 500 Euro pro Jahr
Aufgrund der Gesetzesänderung ist davon auszugehen, dass die Steuer für die Mehrheit der E-Pkw bei unter 500 Euro für ein ganzes Jahr liegen wird – wobei die Bandbreite aufgrund der unterschiedlichen eingetragenen Leistungen und Eigengewichte von rund 70 bis über 2000 Euro reichen dürfte. „Geht man davon aus, dass die Elektromobilität künftig vermehrt auch in den leistungsschwächeren und leichteren Fahrzeugsegmenten ankommt, dürfte die Besteuerung für viele Fahrzeuge eher im unteren Bereich liegen“, erläutert Grasslober.
Konkret soll die Steuer so berechnet werden: Die Leistung eines Elektro-Pkw wird um 45 Kilowatt verringert. Für die ersten 35 Kilowatt bezahlt man 0,25 Euro pro kW. Für die nächsten 25 Kilowatt sind 0,35 Euro an Steuer fällig. Und für jedes Kilowatt darüber hinaus müssen 0,45 Euro bezahlt werden. Wobei: Das Finanzministerium nimmt zur Berechnung der Leistung nicht die Spitzenleistung des Elektromotors an, sondern die Dauerleistung, die deutlich geringer ist.
Neben der Leistung wird auch das Gewicht des Fahrzeugs besteuert. Das Fahrzeuggewicht wird dabei um 900 Kilogramm verringert. Für die ersten 500 Kilogramm werden 0,015 Euro pro Kilogramm fällig. Für die nächsten 700 Kilogramm bezahlt man 0,030 Euro und für jedes Kilogramm, das darüber hinausgeht, sind 0,045 Euro zu bezahlen.
Höhere Steuer auch für Plug-in-Hybride
Obwohl bislang nicht öffentlich thematisiert, kommt es auch bei Plug-in-Hybriden zu Verschärfungen bei der Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer. So steigt nun auch für viele bestehende Fahrzeuge die Steuerbelastung.
Steuer für E-Motorräder
Auch elektrisch angetriebene Motorräder werden künftig analog zu Verbrennern bzw. Elektroautos besteuert. Auch hier basiert die Steuer auf der Motornennleistung berechnet. Die Steuer beträgt pro Monat 0,50 Euro pro kW (abzüglich 5 kW), mindestens 2,00 Euro. Es sind Fahrzeuge ab 4 kW betroffen.
„Die einspurige E-Mobilität wächst besonders im Bereich der 125-ccm-Äquivalente. Im Moment sind mehr als 95 Prozent des Gesamtmarktes der elektrischen Einspurigen in den Segmenten L1e (AM/Mopedäquivalent) und L3e (A1/125er-Äquivalent) zu finden. Das bedeutet, dass diese Fahrzeuge ab dem 1.4.2025 mit 24 bis 36 Euro jährlich besteuert werden“, erklärt Karin Munk, Generalsekretärin der Arge 2Rad, dem Dachverband der Zweiradindustrie und Zweiradimporteure.
Eines wird aktuell weder für elektrische Autos noch Motorräder eingeführt: Die Normverbrauchsabgabe bleibt Verbrennern vorbehalten. Zumindest vorerst.
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