Auf Privatgrundstück

Jäger nach Abschuss von drei Schwänen angezeigt

Oberösterreich
08.03.2025 09:00

Der Tierschutzverein Austria hat Anzeige gegen einen Waidmann in Garsten (OÖ) erstattet. Vogelfreunde werfen ihm vor, illegal ein Privatgrundstück betreten und willkürlich mehrere Höckerschwäne getötet zu haben. 

Schwere Vorwürfe erheben Tierschützer nun gegen einen Jäger in der Gemeinde Garsten. Der Mann soll am Mittwoch um 7 Uhr früh im Bereich der Lahrndorferstraße mehrere Schwäne illegal getötet haben.

„Er ist unberechtigterweise über den Ennsfluss in meinen mit Thujen versperrten Garten eingedrungen und hat drei Höckerschwäne geschossen, die er im Anschluss bei der steilen Ennsböschung entsorgt hat“, ärgert sich Landwirt Franz B., Besitzer des Privatgrundstücks.

Mit Bildern dokumentiert
Er habe den Vorfall selbst beobachtet, dann den Bauamtsleiter der Marktgemeinde Garsten sowie die Schwanen-Expertin Doris Adami verständigt, die von den Wasservögelkadavern Fotos machte.

„Ich hab’ den Jäger später wegen seines illegalen Treibens in der Stiftsbäckerei im Ort zur Rede gestellt. Seine Antwort: ,Wir werden dort noch mehr abschießen’“, so B. Zwei Angestellte und ein Gast der Bäckerei sollen Zeugen des Streitgesprächs geworden sein.

Zitat Icon

Der Jäger soll in Garsten ein privates Grundstück betreten und drei Höckerschwäne geschossen haben, die ganzjährig geschont sind.

Michaela Lehner, Juristin des Vereins „Tierschutz Austria“.

Amtsbekannt
„Dieser Jäger ist amtsbekannt, wir haben am Donnerstag Anzeige erstattet, weil er illegal und willkürlich Schwäne abschießt“, bestätigt Michaela Lehner, Juristin des Vereins Tierschutz Austria.

Sie wirft dem Waidmann vor, auf dem Privatgrundstück geschossen zu haben, obwohl dessen Besitzer sich zuvor über keinerlei Schäden an pflanzlichen Kulturen beklagt habe.

Lehner stellte auch einen Antrag auf Entzug der Jagdkarte. „Der Höckerschwan ist nach Paragraf 1 der oö. Schonzeitenverordnung 2007 ganzjährig geschützt“, betont die Juristin. Der Abschuss falle sogar in die Brutzeit, die im Zeitraum März bis Juni stattfindet. „Hinzu kommt, dass es sich bei dem Areal um das Naturschutzgebiet Krumme Steyrling handeln dürfte.“ 

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