Verfahrensfehler

Mexiko: Gründer des Guadalajara-Kartells ist frei

Ausland
10.08.2013 11:24
Nach 28 Jahren in Haft hat ein mexikanisches Gericht wegen Verfahrensfehlern die Freilassung des einst mächtigen Drogenbosses Rafael Caro Quintero angeordnet. Der heute 60 Jahre alte Gründer des Guadalajara-Kartells sei sofort auf freien Fuß zu setzen, teilten die Justizbehörden am Freitag mit. Laut Medienberichten verließ Caro Quintero das Gefängnis bereits. Wegen des Mordes an einem Agenten der US-Anti-Drogen-Polizei DEA war Caro Quintero zu 40 Jahren Haft verurteilt worden.

Enrique Camarena Salazar und sein Pilot Alfredo Zavala Avelar waren im Februar 1985 in Guadalajara im Bundesstaat Jalisco entführt worden. Monate später wurden die Leichen der beiden Männer gefunden. Caro Quintero soll die Morde angeordnet haben.

Das Gericht stellte nun Verfahrensfehler fest. Da es sich bei dem DEA-Agenten nicht um einen Diplomaten oder konsularischen Mitarbeiter gehandelt habe, hätte Caro Quintero nicht vor ein Bundesgericht gestellt werden dürfen. Stattdessen hätten die Vorwürfe gegen ihn vor einem einfachen Gericht verhandelt werden müssen. Die Strafe für seine übrigen Vergehen habe er bereits verbüßt.

Gründer des Guadalajara-Kartells
Der heute 60-Jährige zählte in den 80er Jahren zu den mächtigsten Kartell-Chefs Mexikos. Gemeinsam mit Miguel Angel Felix Gallardo und Ernesto Fonseca Carrillo gründete er das Guadalajara-Kartell. Er soll zeitweise über 4.000 Menschen zur Arbeit auf seinen Drogenplantagen im Bundesstaat Chihuahua gezwungen haben. Zudem gilt er als Pionier in der Zusammenarbeit mit den großen kolumbianischen Kartellen.

1985 wurde Caro Quintero mit seiner Freundin Sara Cristina Cosio Vidaurri Martinez in Costa Rica festgenommen. Vidaurri stammte aus einer mächtigen Politikerfamilie in Jalisco und war mit einem ehemaligen Gouverneur des Bundesstaats verwandt.

Wegen Mordes, Drogenhandels, der Bildung einer kriminellen Vereinigung und Verstößen gegen das Waffengesetz wurde Caro Quintero 1989 zu insgesamt 199 Jahren Haft verurteilt. Die Höchststrafe in Mexiko beträgt allerdings 40 Jahre, das Strafmaß wurde entsprechend reduziert.

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