Die Wienerin Fredi Ferkova forschte mittels Detektiv jenen Mann aus, der ihr unerwünschte Penisfotos und intime Videos aufs Handy geschickt hatte. Sie geht gerichtlich gegen ihn vor, am Montag gab es im Bezirksgericht Favoriten eine ganz klare Entscheidung – der Mann muss zahlen.
Letzten Sommer bekam Aktivistin Fredi Ferkova unangenehme Post aufs Handy: Ein Abonnent ihres Instagram-Kanals, den sie persönlich nicht kennt, übermittelte der 33-Jährigen ein Kurzvideo. „Völlig unaufgefordert und grundlos“, wie ihr Anwalt Philipp Springer anmerkt. In dem Kurzclip filmt sich der Mann, wie er nachts im Bett liegt und sich selbst befriedigt. In den Tagen darauf folgen weitere intime Bilder mit anzüglichen Sprüchen, wie etwa: „Hattest du mal so einen großen?“
„Demütigend und ekelerregend“, sieht die Wienerin einen schuldhaften Eingriff in ihre Privatsphäre.
Das ist die Drohung mit einer Vergewaltigung.
Herr Rat im Bezirksgericht Favoriten
Detektive forschten Versender aus
Fredi Ferkova ist nicht die Einzige, die mit fremden Penisbildern, sogenannten Dick-Pics, belästigt wird. Doch die engagierte junge Frau ist eine der Ersten, die rechtlich dagegen vorgeht. Sie beauftragte zwei Detektive, denen es im Jänner 2025 gelang, den Täter auszuforschen. Er ist in der Fitnessszene aktiv.
Ferkova klagte den Mann, am Montag stieg im Bezirksgericht Favoriten der Zivilprozess gegen ihn. Es geht um Unterlassung und Schadensersatz. Einerseits will Ferkova die Detektivkosten von ihm ersetzt haben, andererseits macht sie auch einen immateriellen Schaden geltend. „Keine Frau muss sich sexuelle Belästigung gefallen lassen, weder im öffentlichen Raum noch im Internet“, so Philipp Springer.
„Ein Problem der Männer“
Das sieht auch der Richter so. Für ihn ist die Sache klar: „Das ist die Drohung mit einer Vergewaltigung“, fällt er ein Säumnisurteil gegen den Wiener, der seinen Prozess schwänzt. Unangenehme Post vom Gericht ist jetzt ihm gewiss: Mehr als 4000 Euro muss der Beschäftigungslose zahlen – die Detektivkosten, die Anwaltskosten und 1000 Euro Schadensersatz für Ferkova. Der ein Satz des Richters besonders imponiert hat: „Er sagte, dass es ein Problem der Männer und ein Problem der Gesellschaft sei. Ich finde es beachtlich, wenn ein Mann das feststellt.“
Keine Frau muss sich sexuelle Belästigung gefallen lassen, weder im öffentlichen Raum noch im Internet.
Rechtsanwalt Philipp Springer
Bild: Klemens Groh
„Dick-Pics“ bald Straftatbestand
Es war ein richtungsweisender Prozess, vor allem weil Österreich bei dem Thema hinterherhinkt. Anders als in Deutschland und anderen europäischen Ländern sind unerwünschte „Dick-Pics“ hierzulande kein Straftatbestand.
Noch nicht! Denn in diesem Punkt ist sich die neue Koalition einig, wenngleich die konkrete Umsetzung noch offen ist. In Deutschland sind „Dick-Pics“ im Paragraf „Verbreitung pornografischer Inhalte“ geregelt, bei uns könnten sie künftig als „sexuelle Belästigung“ gewertet werden.
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