Nicht rechtskräftig

Nazi-Propaganda gepostet: Freispruch für Polizist

Steiermark
10.03.2025 15:11

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung stand am Montag ein pensionierter Polizist in Graz vor Gericht. Er soll auf sozialen Medien den Holocaust geleugnet und Nazi-Verbrechen verherrlicht haben. Der Angeklagte beteuerte, dass er Beiträge geteilt, diese aber gar nicht genau angesehen habe. Die Geschworenen glaubten ihm und sprachen ihn frei.

„Ab 2015, also noch in seiner aktiven Zeit als Polizist, hat der Angeklagte über soziale Medien gezielt Nazi-Propaganda verbreitet, den Holocaust geleugnet und Adolf Hitler verherrlicht“, betont Staatsanwältin Alexandra Ibler in ihrem Plädoyer. „Er teilte Postings, wo behauptet wurde, in Auschwitz hätten gute Lebensbedingungen geherrscht, die Gefangenen seien bestens genährt gewesen und dass der Massenmord an den Juden eine Lüge ist.“

„Es wird wieder normal gegrüßt“
Er habe diese Postings für eine breite Öffentlichkeit zugänglich gemacht, weil sein Profil jeder sehen konnte und er Tausende Online-Freunde hatte. Zudem hätte er über Messenger-Dienste Nachrichten weitergeleitet wie Adolf Hitler beim Hitlergruß und dazu den Text: Aufgrund von Corona wird nicht mehr Hände geschüttelt, sondern wieder normal gegrüßt.

 „Die Holocaust-Leugnung ist keine historische Debatte, sondern eine Straftat“, stellte die Anklägerin in aller Deutlichkeit klar. „Das Verbotsgesetz ist 80 Jahre alt und man sieht am Angeklagten, dem als Polizisten eigentlich eine Vorbildrolle hätte zukommen sollen, wie relevant es nach wie vor ist“, schloss die Anklägerin.

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Die Holocaust-Leugnung ist keine historische Debatte, sondern eine Straftat.

Staatsanwältin Alexandra Ibler

Der Verteidiger des 62-Jährigen betonte, dass sein Mandant nur historisches Interesse gehabt hätte, vor allem an der k+k-Zeit. „Bei der Hausdurchsuchung wurde bei ihm nichts aus dem Dritten Reich gefunden. Er wollte nie etwas verherrlichen oder fördern. Aber auch ein Polizist kennt nicht die gesamte Gesetzeslage.“

„Ich habe die Beiträge nicht alle durchgeschaut“
Der Pensionist selbst betonte, dass er nie vorgehabt hat, Nazi-Ideologien zu verbreiten. „Ich habe die meisten Beiträge gar nicht durchgeschaut, nur die Titel gelesen und sie dann geteilt.“ – „Das ist aber Ihre Schuld und dient nicht Ihrer Entlastung. Umso mehr müssten Sie darauf achten, was sie posten oder teilen“, ließ die vorsitzende Richterin Julia Noack diese Rechtfertigung nicht gelten.

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Ich wollte nur auf die toten deutschen Soldaten hinweisen, die so nie Erwähnung fanden.

Der Angeklagte

Mit einem Post über die Rheinwiesenlager (dort wurden 1945 unterschiedliche Gruppen von zehntausenden Gefangenen auf offenen Ackerflächen inhaftiert, wo sie sich zum Schlafen Erdlöcher graben mussten, Anm.) habe er zum Beispiel nur auf die toten deutschen Soldaten hinweisen wollen, die in den Medien nicht so Erwähnung fanden. „Jeder Mensch, der in einem Krieg umkommt, ist einer zu viel. Und jedes Menschenleben ist gleich viel wert, egal welcher Religion“, sagt der Pensionist.

Die Geschworenen hatten Zweifel und dürften seinen Beteuerungen und Erklärungen dann doch Glauben geschenkt haben. Der 62-Jährige wurde freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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