Umstrittene Fehltage

Krankenstand zählt für Behinderte als „Urlaub“

Österreich
04.04.2025 06:16

Österreich hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet, Betroffenen ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu ermöglichen. Doch es kommt immer wieder zu Verstößen. Neben dem Ruf nach einer gerechten Entlohnung für geleistete Arbeit in Tageswerkstätten stößt vor allem die Regelung von erlaubten Fehltagen auf zunehmende Kritik.

In Österreich leben laut Statistik Austria rund 760.000 Menschen mit einer „registrierten Behinderung“. Der Großteil von ihnen wird von Angehörigen gepflegt. Eine dieser pflegenden Angehörigen ist Claudia Sengeis. Die Wienerin betreut ihren erwachsenen Sohn, der sich in der Pflegestufe 5 befindet, und leitet auch eine Selbsthilfegruppe für Eltern, die in einer ähnlichen Situation sind. Daher weiß sie ganz genau, mit welchen Problemen pflegende Angehörige Tag für Tag zu kämpfen haben.

Wenn Sengeis den Begriff „selbstbestimmtes Wohnen“ hört, kann sie nur lachen, denn für sie handelt es sich dabei um einen Traum. „Wo bleibt die Selbstbestimmung, wenn man nicht jedes Wochenende nach Hause zur Familie darf und auch Krankheit als Urlaub gezählt wird?“, ärgert sich die 53-Jährige und weist auf den Umstand hin, dass Bewohner von betreuten Wohneinrichtungen in Wien insgesamt 70 Abwesenheitstage und in Tageswerkstätten 80 pro Jahr in Anspruch nehmen können – ganz gleich, ob es sich dabei um Urlaub oder Fernbleiben wegen Krankheit handelt.

Der Hintergrund ist Sengeis klar: Die Trägerorganisationen und ihre Partner werden zu einem Großteil mit Steuergeld finanziert. Da müsse man natürlich genau auf Effizienz achten. Dennoch ist die Leiterin der Selbsthilfegruppe „Enthindert“, in der sich rund 500 Familien mit auf Pflege angewiesenen Angehörigen bundesweit vernetzt haben, überzeugt: „Da wird an der falschen Stelle gespart.“ Zudem suche man sich ja Krankheit nicht aus, daher komme es häufig zu Fehltagen, die nicht selbst verschuldet sind.

Claudia Sengeis: „Da wird an der falschen Stelle gespart.“ (Bild: Screenshot facebook.com/enthindert)
Claudia Sengeis: „Da wird an der falschen Stelle gespart.“

Im Falle eines Überschreitens der Kontingente müssen die Bewohner von Heimen bzw. Besucher einer sogenannten Tagesstruktur häufig eine Platzhaltegebühr bezahlen, andernfalls droht der Verlust des Betreuungsplatzes an Personen, die bereits auf einer Warteliste stehen. Sengeis musste für ihren Sohn im Jahr 2023 700 Euro und im Vorjahr 1127 Euro nachzahlen. Diese Regelungen gelten im Groben in allen Bundesländern. Allerdings sind die Gebühren und Förderhöhen unterschiedlich ausgestattet. Hier drängen Behindertenvertreter schon seit Langem auf eine Vereinheitlichung. Im Zuge der Recherchen von krone.at haben sich Wien und Niederösterreich (82 Fehltage in Wohnheimen) als jene Bundesländer herauskristallisiert, wo es den größten Aufschrei gibt.

Kundgebung im Jahr 2023 vor dem Bundeskanzleramt: Claudia Sengeis (rechts) setzt sich für die Rechte pflegender Angehöriger ein. (Bild: screenshot enthindert.blogspot.com)
Kundgebung im Jahr 2023 vor dem Bundeskanzleramt: Claudia Sengeis (rechts) setzt sich für die Rechte pflegender Angehöriger ein.

Die Volksanwaltschaft kritisiert ebenfalls diese „Strafzahlung“, die sich nicht alle leisten können – vor allem alleinerziehende Mütter oder Väter, die schon als pflegende Angehörige Gehaltseinbußen in Kauf nehmen müssen, da sie nicht voll dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Notwendigkeit eines effizienten Umgangs mit Steuermitteln sieht auch Volksanwalt Bernhard Achitz ein. Allerdings betont er, dass es ohnehin strenge Bedarfsprüfungen gebe. „Nur wer einen solchen Wohnplatz braucht, bekommt ihn auch. Dann hat er dort seinen Lebensmittelpunkt, und daran ändert sich auch nichts, wenn man am Wochenende zu Verwandten fährt“, erklärte Achitz am 2. November in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“.

Volksanwalt: „Sie haben das Recht auf Wochenenden bei der Familie“
Dass das Fehltagekontingent in Wien mit 1. Jänner des heurigen Jahres auf 80 in den Tagesstrukturen erhöht wurde, begrüßt die Volksanwaltschaft. Gleichzeitig weist Achitz darauf hin, dass eine Erhöhung des Kontingents in Niederösterreich wichtiger wäre, da dort wegen der größeren Distanzen „schon einmal mehrere Hundert Kilometer Autofahrt pro Woche zusammenkommen können“. Der Volksanwalt fordert gar die komplette Abschaffung der Abwesenheitsregeln, denn: „Österreich hat sich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Menschen mit Behinderungen müssen so selbständig wie möglich über ihr Leben entscheiden können. So wie andere Menschen auch, haben sie das Recht, die Wochenenden in ihrer Wohnung, also der Einrichtung, oder bei ihren Verwandten zu verbringen.“

Volksanwalt Bernhard Achitz ist für eine Abschaffung der umstrittenen Fehltageregelung. (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
Volksanwalt Bernhard Achitz ist für eine Abschaffung der umstrittenen Fehltageregelung.

Gerade Personen mit höheren Behindertengraden benötigen mehr Kontakt zur eigenen Familie oder nahestehenden Menschen, wie auch eine pflegende Mutter aus Sengeis‘ Selbsthilfegruppe ausführt: „Ich hole meinen Sohn jedes Wochenende für therapeutische Maßnahmen, also Aktivitäten, die seinem Geist und seinem Körper guttun. Das wird mir ab dem nächsten Jahr im vollen Umfang in Rechnung gestellt. Urlaube, die ich mit meinem Kind verbringe, Tage, an denen ich mein krankes Kind zu Hause pflege und Familienzeit als Langzeittherapie – damit mein autistischer Sohn im Lot bleibt.“

Was tatsächlich als Abwesenheit gilt
Tatsächlich ist die ohnehin schon vielerorts angespannte Personalsituation in den Wohnheimen an Wochenenden noch schlechter, daher würde man meinen, dass es sogar eine „Entlastung“ für die Betreuer wäre, wenn sich die Zahl der Bewohner am Samstag und Sonntag reduziert. Tagesstrukturen sind natürlich hier ausgenommen, da diese am Wochenende nicht geöffnet haben. Fehltage können also in diesen Einrichtungen nur unter der Woche „gesammelt“ werden. Als Abwesenheit gilt in Tagesstrukturen übrigens, wenn die betroffene Person an einem Tag weniger als vier Stunden anwesend ist. Arzt- und Krankenhausbesuche sowie Kuraufenthalte werden nicht als Abwesenheit gewertet. Man begibt sich allerdings nicht immer, wenn man krank ist, gleich in ein Spital. Das ist eben der Aspekt, der von den Betroffenen kritisiert wird. Denn Urlaub und Kranksein werden hier „offenbar gleichgesetzt“, beklagt Sengeis.

Beim Fonds Soziales Wien, der für die Finanzierung und Förderung von Betreuungs- und Wohnplätzen in der Bundeshauptstadt zuständig ist und dabei an das Wiener Sozialhilfegesetz und den Förderrichtlinien gebunden ist, heißt es auf krone.at-Nachfrage, dass es aufgrund der Tatsache, dass es sich um Steuergeld handle, dieses effizient eingesetzt werden müsste: „Betreuungsplätze sollen nicht ungenützt bleiben.“ Die Fehltageregelung biete dafür eine „verlässliche Rahmenbedingung“.

FSW: „Platzverlust oder Nachzahlung nur ganz selten“
Gleichzeitig versichert der FSW, dass es im Ermessen der Partnerorganisation liege, „ob sie die im Betreuungsvertrag vereinbarte Platzhaltegebühr einhebt oder nicht“. Nachzahlungen oder gar der Verlust eines Platzes kämen nur „sehr selten“ vor. „Bei einer bevorstehenden Überschreitung der Fehltage nimmt die Partnerorganisation in der Regel proaktiv Kontakt zu den Kunden, Angehörigen oder Erwachsenenvertretern auf, um die individuelle Situation zu besprechen und auf mögliche anfallende Mehrkosten hinzuweisen“, erklärt FSW-Sprecherin Anika Sauer.

Kennzahlen des FSW

  • Das Angebot des Fonds Soziales Wien umfasst Leistungen der Pflege und Betreuung, Behindertenhilfe, Wohnungslosenhilfe, Schuldenberatung sowie Grundversorgung für geflüchtete Menschen in der Bundeshauptstadt. Rund 145.000 Kunden pro Jahr unterstützt der FSW gemeinsam mit seinen rund 170 Partnerorganisationen. Mit rund 2600 Mitarbeitern ist das Unternehmen Vorreiter im Gesundheits- und Sozialbereich. 
  • Insgesamt rund 15.300 Kunden in der Behindertenhilfe
  • Rund 4100 Plätze in der Tagesstruktur
  • Rund 1400 Plätze im vollbetreuten Wohnen

Die Erhöhung des Fehltagekontingents auf 80 Tage, welche übrigens unter Beteiligung des FSW-Kundenrats (eine gewählte Gruppe von Bewohnern bzw. Besuchern von Tagesstrukturen, Anm. d. Red.) ausgearbeitet worden sei, habe aber bereits zu einer „deutlichen Verbesserung“ der Situation beigetragen. Derzeit ist also eine weitere Erhöhung nicht geplant. FSW-Sprecherin Sauer weist vor allem auf die 70-Tage-Grenze für Plätze im vollbetreuten Wohnen hin, die „besonders kostenintensiv sind“. Diese Einrichtungen sollen für jene Kunden bereitstehen, die diese engmaschige Form der Betreuung benötigen.

Apropos Kosten: Der von den Kunden in Wien zu bezahlende Beitrag hängt von der Höhe des Einkommens und der Höhe des Pflegegeldes ab. Den betreuten Personen bleibt ein bestimmter monatlicher Betrag zur Deckung von persönlichen Bedürfnissen (20 Prozent aus dem Einkommen und 45,20 Euro aus dem Pflegegeld; mindestens jedoch 132,82 Euro und 45,20 Euro aus dem Pflegegeld).

Behindertenhilfe durch die Caritas in NÖ und Wien

In Wohnhäusern und Wohngemeinschaften der Caritas werden aktuell rund 980 Klienten, in den Tagesstrukturen 860 Klienten von insgesamt 915 Vollzeitäquivalenten (inkl. Leitung und Verwaltung) unterstützt und begleitet. Die Fluktuation des Personals ist laut Caritas branchenüblich.

Die Caritas als eine der größten sozialen Einrichtungen in Wien und Niederösterreich und auch Partnerorganisation des FSW bewertet die Erhöhung des Fehltagekontingents ebenfalls positiv, sieht die Regelung aber grundsätzlich als große Belastung für die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen. Ähnlich wie bei der Volksanwaltschaft lautet daher auch hier die Forderung: „Wir würden eine Abschaffung der Fehltageregelung begrüßen, um diese Belastung zu verringern. Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, Menschen in Tagesstrukturen mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichzustellen – also, mit einem klaren Anspruch auf Urlaubs- und Krankenstandtagen.“ Auch die Caritas sucht das Gespräch, bevor eine Überschreitung der Fehltage droht, „wodurch es bisher nicht zu Wohnplatzverlusten oder hohen Nachzahlungen gekommen ist“, wird seitens der Hilfsorganisation betont. Der Fokus liegt auf individuellen Lösungen in Absprache mit den Bewohnern bzw. Tagesstruktur-Kunden und deren Erwachsenenvertretern.

NÖ-Rechnungshof plädiert für Kürzung der Fehltage
Hieß es vor etwas mehr als einem Jahr in einer Stellungnahme des Landes Niederösterreich gegenüber der Nachrichtenplattform behindertenarbeit.at, dass man die Errichtung eines Ausgleichsfonds für Härtefälle andenke, ist davon jetzt keine Rede mehr. Es ist auch keine Änderung der Fehltageregelung geplant. Vielmehr heißt es aus dem Büro der zuständigen FPÖ-Landesrätin Susanne Rosenkranz gegenüber krone.at: „Der NÖ Landesrechnungshof sprach sich bei seiner letzten Überprüfung der Behindertenhilfe für eine Reduktion der Abwesenheitstage aus, zumal im Falle einer Abwesenheit des Klienten von der Einrichtung keine Leistungen durch den Rechtsträger für die Zahlungen des Landes geleistet werden.“

Mit anderen Worten: Für weniger Leistung wird trotzdem der gleiche Pauschalbetrag seitens des Landes gezahlt. Auch der Umstieg auf ein Tagsatz-Modell wird vom Rechnungshof angeregt. Der Kritik und den Ängsten von Betroffenen und deren Angehörigen entgegnet das Büro der Landesrätin, der Abteilung für Soziales und Generationenförderung sei „kein Fall bekannt, der in dieser Konstellation zum Verlust des Betreuungsplatzes geführt hat“.

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