Ermittlungseinstellung

Hundebox-Fall: Kein Prozess gegen Sozialarbeiter

Gericht
10.03.2025 16:34

Bestürzung herrschte im LG Krems im Februar 2024, als zwei Sozialarbeiter als Zeugen von den Visiten in der Wohnung jener Mutter berichteten, die ihren zwölfjährigen Sohn in eine Hundebox gesperrt hatte. Sie griffen nicht ein, obwohl der Zustand des Kindes dramatisch war. Jetzt der Paukenschlag: die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Krems (NÖ) gegen die Behördenmitarbeiter wurden eingestellt.

Die „Krone“ berichtete ausführlich über den schrecklichen Folter-Fall: Der zwölfjährige Gerhard (Name geändert) hatte 2022 rund 30 Kilo abgenommen, war extrem unterkühlt und wäre durch die Taten seiner Mutter und deren sadistischer Freundin beinahe gestorben. Beider wurde rechtskräftig zu langjährigen Haftstrafen und Anstalts-Unterbringung verurteilt. Die Videos, die im Prozess gegen die beiden Frauen gezeigt wurden, waren abscheulich – abgemagert und zitternd kauerte der Bub am Boden, konnte sich kaum noch bewegen.

Die Mutter des Buben verbüßt eine 20-jährige Haftstrafe. Ihre Komplzin fasste 14 Jahre aus.  (Bild: Anja Richter)
Die Mutter des Buben verbüßt eine 20-jährige Haftstrafe. Ihre Komplzin fasste 14 Jahre aus. 

Katastrophale Zustände in der Wohnung
Zu jener Zeit hielten die Sozialarbeiter – ein Mann und eine Frau – Nachschau, nachdem eine besorgte Lehrerin Alarm geschlagen hatte. Fünfmal hatte sie in der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya angerufen, ehe Kontrollbesuche erfolgt waren. Obwohl der Bub dabei verbundene Arme hatte und nur einsilbig antwortete, fand kein Vieraugengespräch mit ihm statt. Es gab weder Kinderzimmer noch Bett, in den Kühlschrank blickten die Sozialarbeiter nicht. In der Wohnung war es eiskalt und es stank nach Urin.

Diesmal ging Vorhabensbericht durch
Schon einmal wurde ein Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft an Oberstaatsanwaltschaft und Ministerium geschickt, die Staatsanwältin wurde damals aber mit weiteren Ermittlungen beauftragt. So wurde etwa der Vater des Buben, der nicht über den schlechten Zustand seines Sohnes informiert war, von der Polizei einvernommen. Jetzt steht fest, dass die Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch eingestellt wurden. 

Weiterhin beschäftigt der Fall die zivilgerichtliche Ebene. Opferanwalt Timo Ruisinger hatte im November des Vorjahres beim Landesgericht Krems eine Klage gegen das Land Niederösterreich eingebracht. Der Gesamtstreitwert beträgt 180.000 Euro.

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