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Haus statt Unterhalt für Kind: So ist das möglich

Recht beraten
13.03.2025 14:57

Wer seinem Sprössling ein Haus, Wertpapiere oder derartiges überlässt, kann damit einen Teil seines Unterhalts begleichen. Wie das genau funktioniert, haben wir für Sie recherchiert!

Beim einen Elternteil lebt das Kind, der andere hat - zumindest in der Regel – eine Geldunterhaltspflicht. Letztere kann aber nicht nur rein finanziell abgegolten werden: „Grundsätzlich können gewisse Teile der Unterhaltspflicht durch den sogenannten Naturalunterhalt gedeckt werden, sodass nicht mehr der gesamte Geldunterhaltsbetrag zu leisten ist“, weiß Rechtsanwältin Maria Christina Kolar-Syrmas von der Kanzlei FSKN Rechtsanwälte GmbH in Graz.

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