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Ärgern Sie sich auch, weil Ihr Ex-Partner mit dem Geld von Ihnen ins Casino geht, anstatt Essen zu kaufen oder die Miete zu bezahlen? Nun, dagegen können Sie nichts machen: Das darf er bzw. sie. Wie die Sache mit dem Unterhalt für ehemalige Eheleute konkret aussieht? Wir wissen Bescheid!
Eines gleich vorweg: Ein One-Night-Stand zählt bei diesem Thema hier natürlich nicht. Einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch zwischen (ehemaligen) Partnern gibt es nämlich grundsätzlich nur für miteinander verheiratete bzw. voneinander geschiedene Paare. Dabei sind die jeweiligen Voraussetzungen für einen möglichen Anspruch unterschiedlich, je nach Stand der Ehe.
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