Das neue EU-Rückführungsgesetz soll künftig Abschiebungen schneller und effizienter gestalten, besonders von illegal eingereisten Zuwanderern. Auch wird es künftig die Möglichkeit eines Einreiseverbots nach Abschiebungen von bis zu 20 Jahren geben. Die umstrittenen Rückführungszentren wären mit dem neuen Gesetz ebenso möglich. Migrationskommissar Magnus Brunner stellte den Gesetzesentwurf am Dienstag in Straßburg vor.
Brunner will ein „effizienteres, kohärenteres Rückführungssystem“ mit „in ganz Europa vereinheitlichten Regeln“ schaffen, wie er im Vorfeld erklärte. Diese Asylregeln sollen deutlich verschärft werden. „Die Bürger bitten uns nicht mehr darum – sie fordern, dass wir tätig werden“, sagte Brunner vor dem Europäischen Parlament.
Die Kernpunkte des neuen EU-Rückführungsgesetzes:
Aufgegriffene illegale Migranten sollen direkt aus dem EU-Land in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden können, in dem sie zuletzt aufgegriffen wurden – anstatt in ein anderes EU-Land, wie es bisher möglich war.
Rückführungsquote aktuell nur bei 20 Prozent
Eine aktuelle Rückführungsquote in der EU von nur 20 Prozent und unterschiedliche Systeme in den einzelnen EU-Staaten würden Missbrauch fördern, so die EU-Kommission. „Rückführungen müssen eine Priorität sein“, so Virkkunen. Das neue Gesetz soll strikt zwischen denen unterscheiden, die legal in Europa leben und arbeiten und jenen, die kein Recht darauf haben.
Noch eine Stufe strenger soll es für jene werden, die straffällig geworden sind und ein Sicherheitsrisiko darstellen. Personen, die eine Bedrohung darstellten, dürften nicht weiter einfach in der Öffentlichkeit unterwegs sein, ergänzte Brunner in der Pressekonferenz vor seiner Rede im Parlament.
„Schmutziges Geschäft der Schlepper trockenlegen“
Der Ansatz sei eine „gerechte, aber unnachgiebige Migrationspolitik“, so Brunner weiter. Es sei nicht akzeptabel, „wenn Personen, die nicht das Recht haben zu bleiben, dieses ausnutzen“. Brunner kündigte an, das „schmutzige Geschäft der Schlepper trockenzulegen“.
Applaus bekam Brunner von den ÖVP-Europarlamentariern. Delegationsleiter Reinhold Lopatka verwies am Vormittag auf Eurostat-Zahlen, wonach 480.000 Menschen die EU verlassen hätten sollen, aber nur 100.000 es tatsächlich getan hätten. „Wer hier behauptet, es besteht kein Handlungsbedarf, geht völlig an der Realität vorbei!“
Abgeordneter Lukas Mandl meinte später per Aussendung: „Das Tempo, mit dem die neue EU-Kommission diesen Vorschlag auf den Tisch gebracht hat, ist beachtlich. Das gehört gewürdigt.“ Die Umsetzung des Kommissionsvorschlags werde „dazu beitragen, der organisierten Kriminalität im Bereich Menschenhandel das Handwerk zu legen“, so Mandl, der schon früher im Europaparlament den Asyl- und Migrationspaket mitverhandelte und sich nun als Mitglied des Innenausschusses an den Verhandlungen zum aktuellen Vorschlag beteiligen wird.
Schieder sieht „grundrechtliche Probleme“
„Alles, was die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten in diesem Bereich verbessert, ist zu begrüßen“, sagte SP-Delegationsleiter Andreas Schieder am Vormittag. Ob es dazu tatsächlich einen neuen gesetzlichen Anlauf brauche, könne er nicht beurteilen. Schubhaftzentren könnten jedoch „auch grundrechtliche Problem mit sich bringen“. Deutlicher wurde Thomas Waitz von den Grünen: „Abschiebezentren in Drittstaaten sind mit den EU-Menschen- und Grundrechten nicht vereinbar! Man braucht andere Lösungen dafür – aber innerhalb der EU.“ Man brauche eine Umsetzung der bisherigen Vereinbarungen statt Showpolitik und Scheinhandlungen.
Während es Anna Stürgkh von den NEOS grundsätzlich positiv fand, dass eine gemeinsame europäische Initiative die nationalen Alleingänge ersetzen soll, fiel die Zeugnisverteilung durch Petra Steger (FPÖ) vernichtend aus: „Ich kann nur sagen: Nicht genügend, setzen! Das wird nicht für die notwendige Trendwende sorgen!“ Migranten, die sich in der EU illegal aufhielten, werden man mit dieser Verordnung „nicht aus der EU bringen“.
Derzeitige Richtlinie aus dem Jahr 2008
Die Rückführungsrichtlinie der EU regelt die Rückführung von Menschen aus Drittstaaten, die sich illegal in der EU aufhalten. Die derzeitige Richtlinie wurde 2008 verabschiedet. Ihre Überarbeitung ist eines der Kernprojekte der von der Leyen-Kommission, und die erste große Aufgabe für den ehemaligen österreichischen Finanzminister Brunner. Der Vorschlag der Kommission muss vom EU-Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten angenommen werden, bevor er gelten kann.
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