Eskalation auf einem Parkplatz in Reutte in Tirol: Gleich drei Männer waren wegen Widerstands und schwerer Körperverletzung angeklagt. Die Ursache waren Turbulenzen in einer Zweierbeziehung.
Der Anlass, der die drei Angeklagten ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten ließ, war eher harmlos: Es handelte sich um einen zwar offenbar intensiven, aber doch nicht ganz ungewöhnlichen Beziehungsstreit. Zwei der Involvierten nahmen am Dienstag auf der Anklagebank vor Richter Bernhard Rüßkamp am Landesgericht Innsbruck Platz. Der Erstangeklagte war hingegen nicht erschienen.
Thermen-Parkplatz war Schauplatz
Die Auseinandersetzung begann zunächst am Parkplatz einer Therme im Außerfern zwischen dem Erstangeklagten und dessen damaliger Freundin. Passanten waren angesichts der Lautstärke und Heftigkeit dieses Streits besorgt und riefen die Polizei. Der Erstangeklagte reagierte wenig erfreut über diesen Einsatz und wehrte sich wohl heftig gegen seine Festnahme.
Es war keine brachiale Gewalt, sondern eher ein Antatschen.
Angeklagter beim Prozess
Zwei Kollegen kamen gegen die Polizei zu Hilfe
Dass ihr Kollege dann von zwei Polizisten am Boden fixiert wurde, ließ wiederum zwei seiner Freunde aktiv werden: Die türkischstämmigen Handwerker mischten sich kurzerhand in die Festnahme ein und wollten nach eigenen Angaben bei der Verhandlung den Mann und die Polizisten „trennen“. Von brachialer Gewalt wollten sie nichts wissen, eher schon von einem mehr oder weniger körperlichem „Antatschen“.
„Heftig weggerissen“
Das wiederum schilderten die Polizisten als Zeugen anders, sie berichteten von Handgreiflichkeiten: „Ich wurde beispielsweise, als ich am Boden war und den Erstangeklagten fixierte, mit erheblicher Gewalt am Gurt wieder aufgezogen“, berichtete einer der Beamten. Auch der andere Polizist bestätigte: „Mein Kollege wurde von den Männern heftig weggerissen.“
Einmal Strafe, zweimal Diversion ohne Urteil
Richter Rüßkamp bot den zwei Anwesenden schließlich eine Diversion und Geldbußen an. Der Drittangeklagte muss 1000 Euro berappen, der Zweitangeklagte 2000 Euro. Den Erstangeklagten und Auslöser des ganzen Tumults verurteilte er in Abwesenheit zu einer Geldstrafe: Von den verhängten 8400 Euro sind 4200 unbedingt zu bezahlen. Letzteres ist noch nicht rechtskräftig.
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