Wert: 400.000 Euro

Testament gefälscht, um sich ein Haus zu krallen

Salzburg
12.03.2025 07:00

Schwerer Betrug wird einem Pinzgauer vorgeworfen. Der 71-Jährige soll nach dem Tod einer Bekannten deren Testament selbst verfasst haben, samt gefälschter Unterschrift. Beinahe hätte er sich damit auch ein 400.000-Euro-Einfamilienhaus verschafft. Kommende Woche muss er vor das Strafgericht.

Es ist ein bemerkenswerter Kriminalfall, der sich in Saalfelden abgespielt hatte – und kommende Woche am Mittwoch im Salzburger Landesgericht verhandelt wird. Ein Pinzgauer Pensionist (71) hat laut Anklageschrift der Salzburger Staatsanwaltschaft versucht, mit einem gefälschten Testament zu betrügen. Durch den von ihm selbst, offenbar sogar in Blockschrift, verfassten Letzten Willen einer verstorbenen Bekannten – die selbst keine Erben hatte – zielte er auf deren Liegenschaft im Zentrum von Saalfelden ab. Wert: rund 400.000 Euro.

Der Kriminalfall wird am 19. März im Salzburger Landesgericht zum Thema. (Bild: Tröster Andreas)
Der Kriminalfall wird am 19. März im Salzburger Landesgericht zum Thema.

Und beinahe wäre der mutmaßliche Betrug um das Erbe geglückt – die Liegenschaft war ihm laut „Krone“-Informationen vom Bezirksgericht bereits zugesprochen bzw. eingeantwortet worden, wie es in der Fachsprache heißt. Doch andere Bekannte der Verstorbenen, die davon Wind bekamen, äußerten Zweifel. Diese erreichten auch die Polizei und die Behörden. Erst dadurch kam die ganze Sache ans Licht.

Die Justiz holte im Laufe des Ermittlungsverfahrens ein Gutachten zur Klärung der Echtheit des Testaments ein. Der Sachverständige erkannte dabei die Fälschung. In der Zwischenzeit wurde die Transaktion gestoppt.

Idee dazu aus TV-Serie?
Wann der Angeklagte das Dokument gefälscht haben soll, ist nicht ganz klar. Laut Anklage wird die Tatzeit zwischen Jänner und Juli 2024 eingegrenzt. Und wie die „Krone“ von Einheimischen gerüchteweise hörte, soll der 71-Jährige die Idee dazu aus einer Fernsehserie haben. Jedenfalls muss sich der Senior am 19. März wegen versuchten schweren Betrugs verantworten. Im Falle einer Verurteilung drohen zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe.

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