Die schmerzvolle Totgeburt einer Katze brachte eine Pinzgauerin wieder wegen des Verdachts der Tierquälerei vor die Richterin. Da die Frau den Geburtsvorgang ihrer Mieze offenbar nicht bemerkte, konnte ihr auch kein Vorsatz unterstellt werden. Es kam zu einem Freispruch.
Vorweg: Die arbeitslose Angeklagte hat einen Erwachsenenvertreter und ein vermindertes Auffassungsvermögen. Und bereits im August ist sie vor derselben Richterin wegen desselben Vorwurfs gesessen: Tierquälerei. So wie damals erging auch am Dienstag ein Freispruch.
Drei Tage später Hilfe geholt
Der Sachverhalt war diesmal ein anderer: Die Frau, die zeitweise bis zu 20 Katzen zu Hause hielt, habe laut Anklage im Februar 2022 einer Katzen-Mama Qualen zugefügt, weil sie eine für das Tier schmerzvolle Totgeburt nicht bemerkt hatte, und erst drei Tage später Hilfe suchte. „Sie hat nichts vom Geburtsvorgang mitbekommen, auch nicht von den Schmerzen“, so der Verteidiger, der ergänzte: „Der Katze geht es wieder gut, sie hat auch wieder Junge bekommen.“
Da es auch nach Aussagen von Zeugen nicht zu beweisen war, ob die Qualen bewusst zugefügt wurden, verkündete die Richterin einen nicht rechtskräftigen Freispruch. „Ich habe ihnen geglaubt. Aber das mit den Katzen ist schon ein Problem bei Ihnen“, so die Richterin zur Angeklagten. Und die Frau entgegnete: „Ich habe seit Jänner ohnehin keine Katzen mehr.“ Sie wurden ihr abgenommen.
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