Sieben Seiten Grausamkeiten – so kann man die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien gegen zwei Algerier bezeichnen. Sie sollen zwei Mädchen (14 und 15) in ein Abrisshaus gelockt, sie unter Drogen gesetzt und danach die Ältere brutal vergewaltigt haben. Ihnen drohen beim Prozess im Wiener Landesgericht bis zu zehn Jahre Haft.
„Kommt, wir nehmen euch auf eine Party mit“ – etwas Ähnliches hätten zwei Algerier am vergangenen Nationalfeiertag zu zwei Mädchen, sie waren 14 und 15 Jahre alt, gesagt, damit sie mit ihnen kurz nach Mitternacht in ein Taxi stiegen. Es folgten 15 Stunden pures Martyrium. Die Staatsanwaltschaft Wien schreibt in ihrer Anklageschrift: „Als die Mädchen ausgestiegen waren, packten die Angeklagten die Ältere und zogen sie ins Gebäude.“
Exctacy unter Todesdrohungen eingeflößt
Ihre Freundin folgte ihr in den leer stehenden Bürokomplex im 20. Bezirk – der zu einer illegalen Asylunterkunft und Drogenhöhle verkommen war. „Dort verabreichten die Angeklagten den beiden Minderjährigen diverse beeinträchtigende Substanzen“ – das belegten spätere Bluttests der jungen Opfer. Sie sagten aus, die zwei Männer hätten auch gedroht, sie umzubringen, sollten sie keine Exctacy-Tabletten schlucken.
Die zwei Jugendlichen müssen in kürzester Zeit völlig benebelt gewesen sein. Der 31-jährige Erstangeklagte habe dann die 15-Jährige vergewaltigt. „Er sagte sinngemäß, dass niemand sie hören könne und er sie töten werde, wenn sie keinen Sex mit ihm hat.“ Würgemale, Hämatome und Kratzer würden von dem brutalen Übergriff zeugen.
Er sagte sinngemäß, dass niemand sie hören könne und er sie töten werde, wenn sie keinen Sex mit ihm hat.
Staatsanwaltschaft Wien in der Anklageschrift
Polizisten konnten Mädchen nicht orten
Das jüngere Mädchen versuchte indes Hilfe zu holen: „Da es für die 14-Jährige offensichtlich war, dass der Erstangeklagte sich an ihrer Freundin sexuell verging, kontaktierte sie den Polizeinotruf und gab an, dass sie bzw. ihre Freundin auf einer Party soeben vergewaltigt werden“, beschreibt die Anklagebehörde. Sie konnte jedoch den Beamten ihren Standort nicht bekannt geben, Ortungsversuche verliefen erfolglos ...
Rippenprellung nach Missbrauch
Dann sei der Angeklagte auch über die Jüngere hergefallen: Mit vorgehaltener Pistolenattrappe habe er das Mädchen so brutal angegriffen, dass die 14-Jährige eine Rippenprellung erlitt. Auch der Zweitangeklagte (24) habe zu der Vergewaltigung und der geschlechtlichen Nötigung einen Beitrag geleistet. Erst am Nachmittag konnten die schwer beeinträchtigten Mädchen flüchten und die Polizei alarmieren.
Am Mittwoch wird den Algeriern im Wiener Landl der Prozess gemacht. Im Ermittlungsverfahren streiten sie die schwerwiegenden Vorwürfe ab. Der 31-Jährige habe mit niemandem Sex gehabt, der 24-Jährige habe überhaupt geschlafen. DNA-Spuren sagen etwas anderes. Es drohen ihnen bis zu zehn Jahre Haft.
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