58.332 Beratungen, knapp 400.000 für Kärntnerinnen und Kärntner zurückgeholte Euro: Imposante Zahlen bietet die Bilanz des Konsumentenschutzes über das Vorjahr. Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach fordert das Schulfach Verbraucherbildung.
Die Verbraucherrechte setzt der Konsumentenschutz in der Arbeiterkammer, finanziell unterstützt vom Land Kärnten, durch. Jedem Kärntner und jeder Kärntnerin steht der AK-Konsumentenschutz zur Verfügung – und wird auch oftmals genutzt: Die 15 Mitarbeiter im Konsumentenschutz verzeichneten im Vorjahr 58.332 Beratungen nach schriftlichen, telefonischen und persönlichen Anfragen – gut 4000 mehr als im Jahr 2023. „Die Hälfte der Anfragen kommen von Nicht-Arbeiterkammermitgliedern, aus der Landwirtschaft, von Selbstständigen. Der Konsumentenschutz ist für alle Kärntnerinnen und Kärntner da“, so Günther Goach, der Präsident der Arbeiterkammer Kärnten.
Der größte Preistreiber ist das Wohnen. Man hat immer gesagt, ein Drittel vom Einkommen fürs Wohnen aufzuwenden, ist zumutbar. Jetzt sind es teilweise 55 bis 60 Prozent.
Günther Goach, AK-Präsident
Den stark nachgefragten Betriebskostencheck können Kärntnerinnen und Kärntner heuer von 1. Juni bis 31. Juli bei der Arbeiterkammer Kärnten durchführen lassen.
23.329 Anfragen allein zum Thema Wohnen
Mietpreise und Betriebskosten seien, so Goach, der größte Preistreiber. „Unter 14 Euro pro Quadratmeter gibt es auf dem privaten Markt gar nix mehr. Wir fordern, dass die Mindestmietvertragsdauer von derzeit drei Jahren am besten abgeschafft wird, dass es keine Befristung mehr gibt“, so Goach, denn im neuen Vertrag wird der Mietzins meistens höher. Auch die Überziehungszinsen sollten auf 5 Prozent begrenzt sein.
Verbraucherbildung als Schulfach gefordert
„Ein großes Ärgernis sind die Verpackungsgrößen. Maximal 30 Prozent Luft sind vertretbar, alles andere ist eine Mogelpackung“, betont der AK-Präsident, der auch ein eigenes Schulfach Verbraucherbildung fordert – derzeit sollen solche Themen in anderen Fächer mitbehandelt werden. „Es braucht ein eigenes Schulfach, damit es mündige Konsumenten gibt, die die Fallstricke am Markt und die Gefahren der Internetabzocke kennen und beim Wohnen und bei Krediten wissen, worauf sie achten müssen.“ Prävention sei sehr wichtig, betont auch Stephan Achernig, der Referatsleiter des Konsumentenschutzes, daher halte die Arbeiterkammer auch an Schulen Vorträge.
Die Beratungszahlen sind gestiegen, die Themen haben sich verschoben. Ging es früher oft um Probleme bei Werbefahrten, sind es heute Internetbetrügereien. Thema Nummer 1 ist aber das Wohnen – die Mietverträge, die Mietzinsanpassung, die Betriebskosten.
Stephan Achernig, Referatsleiter Konsumentenschutz
Neben dem großen Thema Wohnen haben die Kärntnerinnen und Kärntner auch viele Fragen zu Gewährleistung, Garantie, Rücktritt von Kaufverträgen; oft geht es um Preise von Notdiensten. „Und natürlich sind der Internetkauf, Fake-Shops, Fishing und Abzocke übers Internet und das Telefon – hier verzeichnen wir einen Anstieg der Anfragen um 52 Prozent – häufige Themen in den Beratungen“, so Achernig. Reisen, vor allem Themen mit Fluglinien – hier fordert die AK eine Insolvenzabsicherung bei Fluglinien -, und das Geld, konkret Zinsen und Spesen, sowie Versicherungen sind ebenfalls Felder, in denen die Konsumentenschützer helfen. 82 Mal wurden Klagenfurt eingebracht.
Überrumpelt an der Haustür
„Es kommt auch wieder öfter zu Haustürgeschäften. Einem Pensionisten wurde an der Haustür eine Bücherreihe verkauft – um 8000 Euro. Er hatte sich überrumpelt gefühlt. Wir haben den Rücktritt vom Vertrag durchgesetzt“, berichtet Achernig. Statt die wie am Telefon angekündigte, gewonnene gratis Matratzenreinigung durchzuführen, wollte jemand einem 77-jährigen Pensionisten neue Matratzen samt Lattenrost verkaufen. Wieder ging es um einen Rücktritt.
Auch bei Reisen kann Achernig von gelösten Fällen berichten: Beim Flugticketkauf war einem Ticketshop beim Erstellen der Bordkarten ein Fehler im Namen passiert, der war nicht mit der Schreibung im Pass ident. Die Fluglinie wollte die Passagiere nicht befördern. Sie mussten neue Flüge buchen und zusätzlich zahlen, wollten die Kosten vom Fehlerverursacher ersetzt haben, was erst durch Intervention des Konsumentenschutzes möglich wurde.
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