Neuer Bescheid:

Heli-Skiing ist in Vorarlberg weiterhin erlaubt

Chronik
11.03.2025 16:42

Ein ziemlich umstrittener Zeitvertreib ist das Heli-Skiing. Nun hat die zuständige Behörde entschieden, dass Heli-Skiing in Vorarlberg weiterhin erlaubt sein soll, wie das Land am Dienstag informierte.  

Ein Oberländer Unternehmen ersuchte um die Verlängerung der Heliskiing-Erlaubnis von den Außenabflugstellen Flexenpass, Kriegerhorn und Hubschrauberhangar Zürs (alle im Gemeindegebiet von Lech) und zu den Absetzstellen „Schneetäli“ im Gemeindegebiet von Lech und „Mehlsack“ im Gemeindegebiet Dalaas. Dem Ansuchen wurde nun stattgegeben. Allerdings mit zahlreichen zu erfüllenden Auflagen: 

So dürfen beispielsweise Außenlandungen bzw. Außenabflüge nur zwischen 8 Uhr und 17 Uhr durchgeführt werden. Verbautes Gebiet, öffentliche Verkehrswege, Skiabfahrten und Skipisten dürfen, sofern es überhaupt erforderlich ist, nur auf dem kürzesten Weg überflogen werden. Das Fliegen entlang von Seilbahnen oder sonstigen Aufstiegshilfen ist untersagt. Lärmbelästigungen und Beunruhigungen des Wildes sind weitestgehend zu vermeiden, heißt es weiter in der Aussendung des Landes. Das Abspringen im Schwebezustand unmittelbar über dem Boden ist ebenso verboten wie Rundflüge von den genehmigten Außenlande- und Abflugstellen. 

Die Flüge dürfen bis 31. Mai 2027, jeweils vom 1. Dezember bis 31. Mai außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, durchgeführt werden. Ob dabei allerdings alle Auflagen erfüllt werden können – Stichwort Lärmbelästigung – sei dahin gestellt.

Aufwertung des Angebots
Vom Amt der Landesregierung wird im Bescheid zusammenfassend festgehalten, dass das skitouristische Angebot Vorarlbergs durch das Angebot des Heliskiings eine Aufwertung erfährt. Die dadurch verstärkte internationale Positionierung des Skigebietes wirke sich positiv auf den Wintertourismus aus, weshalb ein öffentliches Interesse grundsätzlich zu bejahen sei. 

Sicherheitsgründe ins Spiel gebracht
Zudem wird argumentiert, dass die Bereithaltung von Hubschraubern für Lawinensprengflüge und andere Einsätze der Landeswarnzentrale nur so „kostengünstig“ möglich sei, wenn die Hubschrauber durch Heli-Skiing zusätzlich ausgelastet werden würden. „Vor diesem Hintergrund sprechen auch Sicherheitsaspekte für die Bewilligung“, heißt es weiter in der Aussendung. Zudem seien die Auswirkungen auf die Umwelt weit geringer als bisher angenommen.  

Porträt von Vorarlberg-Krone
Vorarlberg-Krone
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