Ein herzloser Haustierhalter musste sich am Dienstag wegen Tierquälerei am Landesgericht Feldkirch verantworten.
War es Instinkt oder Fügung, dass die beiden Zwergkaninchen die herzlose Aktion ihres Besitzers überlebt hatten? Es ist der 12. November vergangenen Jahres, als der 39-jährige Angeklagte die Tierchen auf einer Wiese in Dornbirn aussetzt und damit vermeintlich auch ihr Schicksal besiegelt. Denn im Gegensatz zu Feldhasen ist diese Spezies in der Wildnis in der Regel nicht überlebensfähig. Auf sich allein gestellt, dürften die Zwergkaninchen aber zufälligerweise in die richtige Richtung gehoppelt sein. Gefunden wurden sie schließlich ganz in der Nähe des Dornbirner Tierheims – eine fast schon schicksalhafte Fügung also.
Im Prozess am Dienstagnachmittag bekennt sich der Mann zum Vorwurf der Tierquälerei trotz der klaren Faktenlage nicht schuldig. „Ich war damals in finanziellen Schwierigkeiten und habe die Hasen deshalb ausgesetzt. Quälen wollte ich sie jedoch nicht. Ich ging davon aus, dass sie alleine überleben“, schildert der Beschuldigte vor Gericht seine Sicht der Dinge. Worauf seine als Zeugin geladene ehemalige Lebensgefährtin das Wort ergreift und ihren Ex-Partner dahingehend belastet, als dass der 39-Jährige ihren Angaben zufolge sehr wohl um die Hilflosigkeit der Tiere in freier Natur wusste.
So habe dieser zu ihr gesagt, dass es ihm vollkommen egal sei, wenn die Kaninchen nicht überleben würden. Eine von Richterin Verena Wackerle angebotene Diversion im Falle eines reumütigen Geständnisses lehnt der Mann trotz der drohenden Vorstrafe wegen Tierquälerei bis zum Schluss ab. Und so verurteilt die Frau Rat den bislang Unbescholtenen – noch nicht rechtskräftig – zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro.
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