Aus dem Landesgericht

Ehehölle: Erschütternder Bericht einer Syrerin

Vorarlberg
12.03.2025 09:09

Wegen fortgesetzter Gewalt muss sich seit Dienstag ein 27-jähriger Syrer am Landesgericht Feldkirch verantworten. Dem Flüchtling wird vorgeworfen, seine junge Frau über Monate körperlich schwer misshandelt und ihr mit dem Tod gedroht zu haben.

Allein die Schilderungen des Staatsanwaltes machen betroffen. So wirft die öffentliche Anklägerin dem Flüchtling vor, seine Frau im Zeitraum Mai bis Dezember letzten Jahres mehrmals pro Woche geohrfeigt oder ihr Faustschläge versetzt, sie in den Bauch getreten, an den Haaren gezogen und auch gewürgt zu haben. Mitte Dezember soll er der zweifachen Mutter ein Messer vorgehalten und ihr gedroht haben, zuerst sie, dann die Kinder und auch sich selbst zu töten.

Angeklagter bestritt die Vorwürfe
Das allerdings bestreitet der Angeklagte im Prozess am Dienstag und plädiert für nicht schuldig. Für ihn seien die Vorwürfe frei erfunden, zumal die Ehe eine gute sei und er folglich nur eines wolle – nämlich seine Frau und die beiden Kinder zurück.

Dass es bereits zu einer Wegweisung durch die Polizei gekommen war, erwähnt er nicht. Umso mutiger der Entschluss der gepeinigten Syrerin, gegen ihren gewalttätigen Mann auszusagen. Aus Angst vor ihm erfolgt die Einvernahme in Abwesenheit des Beschuldigten. Bei der Befragung durch Richter Theo Rümmele bricht die Frau immer wieder in Tränen aus. „Nach unserer Heirat in Syrien vor sechs Jahren hat seine Familie sehr viel Macht auf mich ausgeübt.“ Wie eine Sklavin sei sie behandelt worden.

Versprechen nicht gehalten
Ihr Mann sei 2022 nach Österreich gekommen. Sie sei zwei Jahre später über die Türkei eingereist. Schon damals habe sie sich von ihm scheiden lassen wollen. „Doch er versprach mir, sich zu bessern. Als ich dann hier war, verschlechterte sich die Situation noch mehr. Da wurde ich nur noch geschlagen“, erzählt die gepeinigte Frau vor Gericht Sie habe durch die Misshandlungen auch heute noch starke Bauchschmerzen, leide unter Angstzuständen und Schlafstörungen. „Ich finde einfach keine Ruhe.“

Aufgrund dieser Aussagen dehnt der Staatsanwalt den Strafantrag hinsichtlich des Zeitraumes bis 11. März 2025 aus – denn nun steht auch das Verbrechen der schweren Körperverletzung im Raum. Das bedeutet, dass sich der bislang unvertretene Angeklagte nun einen Anwalt nehmen muss. Ein neuer Gerichtstermin steht noch aus. 

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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