Zwei fehlende Wörter in den Spielbedingungen eines Rubbelloses könnten für die Lotterien zum Desaster werden. Fast 200 Spieler fordern den Hauptgewinn – Tendenz steigend.
Sie sind ein beliebtes Präsent unterm Christbaum – Weihnachtslose der Österreichischen Lotterien. Nun könnte ausgerechnet eines der Lose, wie das Nachrichtenmagazin „profil“ berichtet, zum Finanzdesaster für den Glücksspielanbieter werden.
Konkret geht es um das Rubbellos „1 Jahr Weihnachten“, das im Advent 2024 aufgelegt wurde. Es versprach zwei Gewinnern 5000 Euro monatlich – über den Zeitraum eines Jahres. 60.000 Euro haben die beiden Hauptgewinner damit fürs Geldbörsel abgestaubt. Nun fordern plötzlich Hunderte Spieler ebenso den Hauptgewinn für sich ein. Auslöser des Tohuwabohus sind zwei kurze Wörter, die laut Anwalt Oliver Peschel in den Gewinnbedingungen des weihnachtlichen Loses fehlten.
„Pro Spiel“ macht den Unterschied
Auf dem betroffenen Los gibt es nämlich zwei Spiele für Rubbler, in den Bedingungen steht: „Auf diesem Rubbellos befinden sich 2 Spiele. Rubbeln Sie ,Spiel 1‘ und ,Spiel 2‘ auf. Finden Sie 3x den gleichen Geldbetrag pro Spiel, so haben Sie diesen Geldbetrag 1x gewonnen. Finden Sie 3x das Geldschein-Symbol ,5.000,-‘, gewinnen Sie EUR 5.000,- monatlich, 1 Jahr lang!“ Was im Gegensatz zum ersten Hinweis auf den gewonnenen Geldbetrag laut Peschel beim Hinweis zum Hauptgewinn fehlt, sind die beiden Wörter „pro Spiel“. Worauf sich die mutmaßlich Betrogenen nun berufen.
Ein Losbesitzer ging bereits vors Wiener Handelsgericht und bekam Recht. Schlimmstenfalls könnten nun also die Besitzer von 270.000 Losen, auf denen insgesamt drei Geldscheinsymbole sind, ihr Recht auf je 60.000 Euro klagen. Ein Schaden von 16 Milliarden für die Lotterien – der finanzielle Ruin des Anbieters.
Lotterien gehen im Notfall auch vors Höchstgericht
Dort sieht man die Sache anders. Man beruft sich auf einen Irrtum – hätte man das Los bewusst so geplant, hätte man ja eine Milliardenausschüttung geplant, so Sprecher Patrick Minar. Was zum Ruin geführt hätte. Zusätzlich stehe auch auf der Gewinnpyramide, dass es zwei Hauptgewinne gibt. Notfalls gehe man auch vors Höchstgericht.
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