Sie sollen laut Staatsanwaltschaft schon, als sie die beiden Mädchen (14 und 15) getroffen hatten, Missbrauchsabsichten gehabt haben. In einem illegalen Asylheim im 20. Bezirk hätten sie diese dann wahr gemacht. Der hauptangeklagte Algerier (32) spricht indes von Einvernehmen. Die Verletzungen kann er aber nicht erklären ...
Mittlerweile steht das Bürogebäude in der Rehanngasse in Wien-Brigittenau wieder leer. Die Eingangstür ist zur Sicherheit mit einer Holzplatte verschlossen. Denn in dem Haus soll sich am letzten Nationalfeiertag schreckliches abgespielt haben. Zwei Algerier sollen zwei junge Mädchen dorthin gelockt haben, um sie unter Drogen zu setzen und zu vergewaltigen – so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.
15-Jährige „weinte und betete“
Man traf sich kurz nach Mitternacht am Keplerplatz. Unter dem Vorwand einer Party hätten sie die 14- und 15-Jährige dazu bewegt, ins Taxi zu steigen. Und fuhren mit ihnen zum völlig verwahrlosten Bürogebäude, das als illegale Asylunterkunft umfunktioniert wurde. Dort soll der 32-Jährige das ältere Mädchen brutal vergewaltigt haben. Als sie nach Hilfe rufen wollte, habe ihr der Mann den Mund zugehalten und gedroht, sie umzubringen. „Sie hätte geweint und gebeten währenddessen“, hält die vorsitzende Richterin aus der Opferaussage vor.
Verletzungen nach einvernehmlichen Sex?
Auch das zweite Mädchen soll gewaltsam angegriffen worden sein. „Ich hab‘ sowas nicht mitbekommen“, sagt der Erstangeklagte im Wiener Landl. „Wir haben den Mädchen von Anfang an gesagt, dass wir zuhause Spaß haben werden. Wir haben Musik eingeschalten, haben getanzt und geredet“, lässt der 31-Jährige übersetzen. An einen sexuellen Kontakt konnte er sich erst nach mehrmaliger Nachfrage der Richterin erinnern – „Sie hat mich an der Hand genommen und hat mich weggeführt. Dann hat sie mich geküsst“, beschreibt der Algerier einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit der 15-Jährigen. Ausgezogen habe sie sich überhaupt selber.
Woher seine DNA-Spuren auf der Unterwäsche des Mädchens kommen, kann er nicht wirklich erklären. Und auch die Hämatome, Kratzer und Würgemale nicht. „Ich hab‘ keine Ahnung, wie es zu diesen ganzen Verletzungen gekommen ist.“ Warum das Opfer ihn falsch beschuldigen sollte? „Ich hab‘ gemerkt, dass sie traurig war, weil ich keine Beziehung mit ihr wollte“, gibt er zu Protokoll.
Nach der angeklagten Vergewaltigung sei er auch über die 14-Jährige hergefallen – mit vorgehaltener Pistolenattrappe. Sie trug eine Rippenprellung davon ...
Der Zweitangeklagte (24), der die Mädchen ebenfalls intensiv berührt haben soll, kann sich seine Rolle als Angeklagter vor Gericht auch überhaupt erklären: „Ich hatte überhaupt keine Verbindung zu den Mädchen, weil ich die Sprache nicht spreche.“ Sein Anwalt Andreas Reichenbach konkretisiert: „Mein Mandant war bei der Party nur dabei.“ Vergewaltigt habe er aber niemanden.
Dass die Mädchen in dem illegalen Asylheim keine Angst hatten, sollen die zahlreichen TikTok-Videos zeigen, die sie mit den Angeklagten in jener Nacht aufgenommen haben sollen. Die möchte die beisitzende Richterin nun beischaffen – dafür wird der Prozess auf den 21. Mai vertagt.
Enthaftungsantrag ohne Erfolg
Verteidiger Andreas Reichenbach nutzt die Gelegenheit, um einen Enthaftungsantrag für seinen 24-jährigen Mandanten zu stellen. Der erste Verhandlungstag hätte aus seiner Sicht ergeben, dass kein dringender Tatverdacht gegenüber des jüngeren Algeriers bestände. Das sieht der Schöffensenat aber anders: Er bleibt zumindest bis zum nächsten Termin in Untersuchungshaft.
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