Im vergangenen Jahr nutzten österreichweit 16.621 Personen eine Schuldnererstberatung. Auch die Gesamtzahl jener Menschen, die unterstützt werden mussten, ist 2024 angestiegen: Insgesamt waren es 61.599 Personen – ein Plus von 1,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und damit der höchste Wert seit 2018.
Viele der Klienten der Schuldenberatungen müssen mit sehr niedrigen Einkommen auskommen. „Die Situation verschärft sich: Der Anteil jener Personen, die höchstens das Existenzminimum zur Verfügung haben, ist in den vergangenen zwei Jahren um zehn Prozent gestiegen“, so Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen GmbH.
Einkommen oft am Existenzminimum
Bei 36,2 Prozent aller Personen, die 2024 zum ersten Mal eine staatlich anerkannte Schuldenberatung in Anspruch nahmen, lag das Einkommen maximal am Existenzminimum. Orientierung: 2024 lag der Grundbetrag des nicht pfändbaren Existenzminimums bei 1217 Euro.
Gründe für Überschuldung
Bei der Erstberatung wird erhoben, was Personen in die Überschuldung gebracht hat. Dazu gehören:
Seit 2021 gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich innerhalb von drei Jahren zu entschulden. Für Privatpersonen ist diese Option jedoch bis Juli 2026 befristet.
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