Spannungsgeladen ist der Konflikt zwischen der Burgenland-Energie und einem Wiener Anwalt. Es geht um Klagen wegen übertrieben hoher Strompreise. Jetzt mischt die FPÖ in der Debatte mit.
„Uns wurde das Schreiben eines bekannten Rechtsanwalts zugespielt, das an die Bundeswettbewerbsbehörde gerichtet ist. Der Inhalt wirft schwerwiegende Fragen zur Preisgestaltung der Burgenland-Energie auf“, erklärt FPÖ-Energiesprecher Sandro Waldmann. Im Konkreten beziehen sich die Freiheitlichen auf den Vorwurf, dass der Energieversorger im Jänner 2023 den Strompreis auf mehr als 55 Cent pro Kilowattstunde (kWh) angehoben habe – und das, obwohl der Tarif im Österreich-Schnitt zu diesem Zeitpunkt etwa 30 Cent betrug.
Diese Teuerung erfolgte zwei Monate nachdem die öffentliche Debatte über überhöhte Energiepreise längst im Gang war und erste Anzeigen bei der Wettbewerbsbehörde eingebracht worden waren.
FPÖ-Energiesprecher Sandro Waldmann
Lösung für alle
„Laut dem Schreiben haben Kunden gegen die Burgenland-Energie erfolgreich geklagt. Das Unternehmen hat die Forderungen anerkannt, sich aber geweigert, eine generelle Lösung für alle betroffenen Kunden anzubieten“, prangert die FPÖ an.
Die Causa ist nicht neu. Bereits im Dezember 2024 hatte, wie berichtet, die Burgenland-Energie die Forderungen des Wiener Anwalts abgewehrt. „Seine fragwürdigen Praktiken gehen weiter“, so der aktuelle Kommentar aus dem Unternehmen. Schon in den ersten Verfahren seien Ungereimtheiten aufgetaucht.
Klienten keine Kunden der Burgenland-Energie
Ein Drittel der Klagen gehen ins Leere, da die Klienten zum besagten Zeitpunkt keine Kunden der Burgenland-Energie oder von der Preisanpassung gar nicht betroffen gewesen seien, so die Firmenbegründung. Ein Fall betrifft eine Frau, die keinen Stromliefervertrag mit der Burgenland-Energie hat, sondern mit einem Drittanbieter. „Abgesehen davon, wissen etliche unserer Kunden nicht einmal, dass ein Anwalt für sie Klage eingereicht hat“, merkt ein Unternehmenssprecher an.
Prozesskosten ersetzen
„Weitere Klagen wurden zurückgezogen. Die Kläger haben nun der Burgenland-Energie die bislang aufgelaufenen Prozesskosten zu ersetzen“, wird ergänzt. Das Bezirksgericht Eisenstadt prüft nun, ob dem Anwalt tatsächlich Prozessvollmachten der Kunden vorliegen. Demnach müssen betroffene Kläger zur Einvernahme im Gericht erscheinen.
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