Schuldspruch am Landesgericht Feldkirch: Für eine einschlägig vorbestrafte 50-jährige Tschetschenin hat es sich für zwei Jahre ausgeklaut. Die Frau hatte in Dornbirn diverse Artikel gestohlen und einen Ladendetektiv attackiert.
Auch wenn die Angeklagte während der Verhandlung immer wieder Krokodilstränen vergoss und ihre Unschuld beteuerte – am Ende sah es der Senat als erwiesen an, dass die Tschetschenin (50) mit drei weiteren Komplizinnen im Dornbirner Stadtmarkt Kosmetikartikel im Wert von 108 Euro gestohlen hatte. „Sie lernen es wohl nie“, so Richter Marco Mazzia, der sich recht unbeeindruckt vom Getue der Delinquentin zeigte. Zumal dank Videobeweis und belastender Zeugenaussagen die Frau eindeutig als eine der Täterinnen überführt werden konnte.
Ich hatte nur Schreie gehört, wusste aber nicht, was los war. Als ich aber sah, dass er meine Tochter grundlos festhielt, schubste ich ihn.
Die Angeklagte vor Gericht
Professionelle Arbeitsteilung
Es geht um einen Diebstahl in einem „Bipa“ vor einem Jahr: Während die anderen drei Frauen, darunter die Tochter der Angeklagten und deren Cousine, Parfums und andere Toilettenartikel fladern, steckt die 50-Jährige die gestohlene Ware in ihre präparierte Umhängetasche. Fadenscheinig zahlt die Tschetschenin an der Kassa ein Mineralwasser und eine Packung Wattepads und verlässt schließlich den Laden. Als der Hausdetektiv das Quartett vor dem Geschäft stellt und eine der Diebinnen am Arm festhält, geht die Angeklagte auf den Mann los. „Ich hatte nur Schreie gehört, wusste aber nicht, was los war. Als ich aber sah, dass er meine Tochter grundlos festhielt, schubste ich ihn, weil ich wollte, dass er sie loslässt“, gibt sich die Beschuldigte naiv.
Scheinbar unverbesserlich
Eine Zerrung der Halswirbelsäule und Kratzspuren am Hals und im Gesicht des Ladendetektivs sind Belege dafür, wie aggressiv die Frau tatsächlich vorgegangen ist. Was auch Zeugen des Vorfalls bestätigen. Auf Nachfrage des Richters, weshalb sie denn vor Eintreffen der Polizei samt Diebesgut geflüchtet sei, sagt die Tschetschenin, sie habe dringend zu ihrem drei Monate alten Enkel müssen. Gestohlen habe sie aber garantiert nichts. „Schauen Sie, Sie machen das ja nicht zum ersten Mal. Ich erinnere Sie nur an ihre letzte Verhaftung in Wien, wo sie mit Seitenschneider und präparierter Tasche beim Diebstahl erwischt worden sind“, so der Richter. Geständig zeigt sich die fünffach Vorbestrafte lediglich bezüglich eines früheren Schmuckdiebstahls in Feldkirch. Urteil rechtskräftig.
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