Zehn Bilder und 16 Videos mit kinderpornografischem Material hatte der Lungauer Exekutivbeamte (57) am Laptop. Auf die Suspendierung folgte am Mittwoch die nicht rechtskräftige Verurteilung. Die Strafe: acht Monate Haft auf Bewährung.
Der angeklagte Österreicher ist 57. Er hat keine Ehefrau, keine Kinder, aber er hatte laut Anklage Kinderpornos auf seinem Laptop: zumindest zehn Bilder und 16 Videos. Nicht nur: Er soll laut Anklage gezielt nach weiterem Material über die Bildersuche eines Internetdienstes gesucht haben – Letzteres führte auch dazu, dass die Strafbehörden Wind davon bekamen.
Angeklagter bestritt Vorwürfe
Zu Beginn des Strafprozesses am 16. Dezember im Landesgericht wehrte sich der Gesetzeshüter aus dem Lungau: „Ich habe nicht zugegriffen“, meinte er mehrfach, beharrte auf seiner Unschuld. Schwer belastend war aber das 302 Seiten große Gutachten eines IT-Experten: Der berichtete bei der Prozessfortsetzung am Mittwoch von eigenen „Shredder“-Programmen, die Zehntausende Dateien am Laptop des Angeklagten gelöscht hätten – sogar während der Razzia im Dezember 2023.
Ob es auch verbotene Inhalte waren, konnte nicht geklärt werden. Auch jene Dateien, die nachweislich Kinderpornos waren, wurden gelöscht – bei diesen konnten aber Spuren nachgewiesen werden, so auch beispielsweise das Abspielen sowie Vor- und Zurückspulen eines Videos, das einen Fünfjährigen zeigt. „Er hat sich bemüht, die Spuren zu verwischen“, erwähnte der Sachverständige.
Disziplinarische Maßnahmen nach Rechtskraft
Mit einer Kaskade an technischen Fragen löcherte der Angeklagte den Experten, stellte andere Möglichkeiten wie Schadsoftware in den Raum und blieb bei seiner Meinung: „Ich habe keine Bilder gesucht oder hochgeladen.“ Doch die Beweise reichten für eine Verurteilung, befand das Gericht und verkündete acht Monate Haft auf Bewährung. Der Beamte will das nicht rechtskräftige Urteil nun bekämpfen.
Indessen bestätigte die Polizei auf „Krone“-Nachfrage: „Der Mann ist seit Bekanntwerden der Vorwürfe suspendiert.“ Erst nach Rechtskraft des Urteils könnten disziplinarische Maßnahmen folgen.
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