Aus Mord wurde Unfall

„Schieß doch, du Kasperl!“ Junger Kärntner ist tot

Kärnten
12.03.2025 15:49

Warum ein junger Mann in Kärnten sterben musste, ist auch nach dem Prozess unklar. Fest steht, er war zur falschen Zeit am falschen Ort, als sich aus einem Gewehr ein Schuss löste. Zunächst wurde in dem Fall wegen Mordes ermittelt – übrig geblieben ist eine Verurteilung zu teilbedingter Haft wegen grob fahrlässiger Tötung.

Es ist eine heiße Sommernacht in Knappenberg. Und auch hitzig. Ein 44-Jähriger gerät im Lokal mit seinem Stiefsohn in Streit, fährt entnervt nach Hause. Doch der junge Mann ruft an. „Vermutlich hat er ihn mit dem Umbringen bedroht“, sagt Staatsanwältin Veronika Holub.

Wollte Betrunkenen vertreiben
Und kommt in Begleitung von Freunden zum abgelegenen Haus des Stiefvaters. „Dieser hatte Furcht, schnappte sich das Gewehr vom Schlafzimmerschrank und wollte die Betrunkenen vertreiben.“ Der Angeklagte nickt. Genau so sei es gewesen – er wollte einschüchtern, aber niemanden etwas tun. Das Opfer, ein Jungunternehmer, mit dem er gar nichts zu tun gehabt hätte, sei auch neben dem Stiefsohn gestanden, hätte gehöhnt: „Schieß doch, du Kasperl!“

Das Drama hat in Knappenberg für großes Aufsehen gesorgt. Viele sind auch zum Prozess gekommen. Und die Meinungen über die Anklage und das Urteil sind geteilt. (Bild: Tratnik Marcel)
Das Drama hat in Knappenberg für großes Aufsehen gesorgt. Viele sind auch zum Prozess gekommen. Und die Meinungen über die Anklage und das Urteil sind geteilt.

Schuss mitten ins Herz
Und der Schuss löste sich. Traf den 36-Jährigen mitten ins Herz. Zunächst wurde daher wegen Mordes ermittelt, dann ergab die Tatrekonstruktion, dass der Getötete ebenfalls zum Gewehr gegriffen hatte. „Auffallend bei der Sportwaffe aus den 50er-Jahren ist das geringe Abzugsgewicht“, so Gutachter Manuel Fließ. Wenn der Finger am Abzug ist, reicht eine winzige Belastung und es knallt.

 „Für die Familie des Opfers ist es trotzdem unverständlich, dass es kein Mord sein soll“, sagen die Privatbeteiligtenvertreter. Für den Angeklagten und Verteidiger Philipp Tschernitz ist grob fahrlässige Tötung dagegen die richtige rechtliche Einordnung. „Es tut mir sehr leid“, beteuert der Todesschütze mehrmals.

Das Urteil trägt dem Rechnung: 15 Monate Haft, zehn davon bedingt, plus Trauerschmerzengeld zwischen 5000 und 10.000 Euro für die einzelnen  Hinterbliebenen des Opfers. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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