Clinch mit Gemeinde

Ärger am Mobilheimplatz: „Müssen alles wegreißen“

Burgenland
13.03.2025 08:58

Lange geduldete (Klein-)Bauten am Mobilheimplatz Forchtenstein im Burgenland sollen nun entfernt werden, sonst wird der Vertrag nicht verlängert. Die Besitzer sind empört, denn für sie bedeutet das vor allem Kosten. 

Aufregung am beschaulichen Mobilheimplatz Forchtenstein: Während die ersten ihre Sommerresidenz schon bereit für die neue Saison machen, blicken andere dem heurigen Jahr mit Sorge entgegen. Die Gemeinde als Vermieter hat die Besitzer aufgefordert, die Parzellen in einen „ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Zustand“ zu bringen. Sollte dies nicht geschehen, werden die Bestandsverträge, die Ende des Jahres auslaufen, nicht verlängert.

Zubauten, Einfriedungen sind nicht erlaubt
Viele Mobilheimbesitzer befürchten nun, dass hohe Kosten auf sie zukommen könnten oder sie vielleicht sogar ihren Platz räumen müssen. Denn so manches, das über die Jahrzehnte entstanden ist oder vielleicht schon beim Kauf vorhanden war, ist eigentlich nicht erlaubt. Das reicht von Stufen, Terrassen, Zubauten, Einfriedungen bis hin zu Zäunen, die höher sind als erlaubt. Teilweise passen auch die Abstände zwischen den Mobilheimen nicht. Viele dieser Bauten würden noch aus den 1970ern und 1980ern stammen, erzählt ein Mobilheimbesitzer.

„Zweites Leben aufgebaut“
Viele Bewohner seien alte Leute, die jetzt nicht wüssten, was sie tun sollen. „Manche haben sich hier ein zweites Leben aufgebaut“, sagt er. Auch auf seiner Parzelle befinden sich vom Vorbesitzer noch Kleinbauten, die eigentlich nicht gestattet sind. „Wir müssen jetzt alles wegreißen.“ Sonst gebe es keine Vertragsverlängerung. „Das ist Erpressung.“

Gemeinde in der Pflicht?
Auch bei einer anderen Parzelle ist der Ärger groß: „Das hätte man vor dem Kauf sagen müssen“, so ein Mann. Er sieht zudem die Gemeinde in der Pflicht: Diese hätte beim Kauf vor vielen Jahren bestätigt, dass alles korrekt sei. Das könne er belegen. Die Gemeinde müsse daher die Kosten für die geforderten Anpassungen übernehmen. Er kann sich vorstellen, rechtliche Schritte zu ergreifen.

Gesetz als Grundlage
Bürgermeister Alexander Rüdiger Knaak sieht dies anders: „Ich glaube nicht, dass es für so eine Sichtweise eine fundierte Rechtsgrundlage gibt.“ Schließlich könne man bei einer Mietwohnung auch nicht unerlaubte Umbauten durchführen und dann vom Vermieter erwarten, dass dieser die Kosten für das Entfernen übernimmt. Die Gemeinde sei im aktuellen Fall Vermieter. Was erlaubt ist, sei im Mobilheimplatzgesetz bzw. in der Forchtensteiner Mobilheimplatzordnung geregelt. Nur wenn sich die Parzelle in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, könne der Vertrag verlängert werden.

Bürgermeister: Gab nie Genehmigungen
Knaak erklärt auch, dass die Gemeinde keinerlei Genehmigungen im Sinne eines Baubescheides für etwaige Bauten erteilt habe. Man stehe aber bei Fragen beratend zur Seite und helfe, die Missstände in Ordnung zu bringen, so der Ortschef. Rund 440 Parzellen hat der Mobilheimplatz. 

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