Ak klagte erfolgreich

Hilfsjob in Drehereien für PVA keine Schwerarbeit

Oberösterreich
13.03.2025 10:06

Mehr als 18 Jahre lang war eine Arbeiterin aus dem Bezirk Braunau in verschiedenen Drehereien beschäftigt. Sie musste dort stets an schweren Maschinen arbeiten und schwer heben, im Sommer teils bei großer Hitze. Dennoch erkannte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ihre Tätigkeit nicht als Schwerarbeit an. Die AK klagte gegen diesen Entscheid und gewann.

Zwischen 2005 und 2023 war die Hilfsarbeiterin aus dem Bezirk Braunau in mehreren Drehereien tätig. In ihrer Arbeit musste sie täglich schwere Maschinen betätigen, Werkstücke bis zu zehn Kilo händisch zu den Maschinen tragen und dort einspannen. Außerdem musste sie regelmäßig schwere Drehspanncontainer schieben und per Hand entleeren, im Sommer teils bei großer Hitze.

Laut PVA keine Schwerarbeit
Die PVA erkannte diese körperlich anstrengende und schweißtreibende Arbeit aber nicht als Schwerarbeit an. Voraussetzung dafür ist schwere körperliche Arbeit, bei der Frauen an einem achtstündigen Arbeitstag 1400 kcal und Männer 2000 kcal verbrennen. Das sei bei der Arbeiterin aus Braunau nicht der Fall, so die Begründung. Sie sprach der Arbeitnehmerin keinen einzigen Schwerarbeitsmonat zu.

Klage beim Arbeits- und Sozialgericht
Dagegen ging die AK juristisch vor: Sie reichte Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Die Gutachten im Gerichtsverfahren bestätigten letztlich, dass es sich bei dieser Tätigkeit in den Drehereien um Schwerarbeit handelte. Das Gericht stellte somit insgesamt 217 Schwerarbeitsmonate für den Zeitraum zwischen 2005 und 2023 fest.

Porträt von Krone Oberösterreich
Krone Oberösterreich
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