Prozess in Graz

Bombendrohung in Disco: „War betrunkener Fehler“

Steiermark
13.03.2025 13:17

Ein 22-jähriger Kärntner sorgte mit einer Bombendrohung für die Räumung einer Grazer Großdisco. Zudem brach er im Drogenrausch in einen Kindergarten ein und räumte eine Sparbüchse der Kinder aus. Weitere Delikte und eine ganze Latte an Vorstrafen bringen dem Angeklagten nun ein Jahr Gefängnis ein. 

Eine rauschende Partynacht im Bollwerk in Graz-Puntigam wurde vor einem Jahr durch ein Großaufgebot an Polizei samt Spürhunden kurz nach Mitternacht jäh beendet: Nachdem beim Roten Kreuz ein Anruf eingegangen war, wonach ein unbekannter Mann mehrere Bomben in der Disco platziert hätte, wurde das Lokal geräumt und für die Nacht geschlossen. Gefunden wurde nichts, zurückblieben Hunderte verärgerte Nachtschwärmer.

„Zeit des Streichelns ist vorbei“
Am Donnerstag stand der Anrufer in Graz vor Gericht – aber nicht nur wegen der „Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung“, wie es im Gesetz heißt, und auch nicht zum ersten Mal. Der 22-Jährige hat schon „ein bisschen Erfahrung mit dem Gericht“, wie es Richterin Barbara Schwarz sachte formuliert. Schon als Jugendlicher hat er mehrere Vorstrafen, unter anderem wegen versuchten Raubs, Betrugs und mehrerer Einbruchsdiebstähle, angesammelt. „Sie stehen heute zum ersten Mal vor einem Gericht für Erwachsenen-Strafrecht. Die Zeit des Streichelns ist vorbei“, macht die Richterin dem wortkargen, aber höflichen jungen Mann den Ernst der Lage deutlich.

Neben der Bombendrohung ging es für den Kärntner mit steirischen Wurzeln („ich bin nach Klagenfurt gezogen, in Graz war ich mit den falschen Leuten unterwegs“) auch um Körperverletzung, Einbruchsdiebstahl, Veruntreuung und Betrug.

„Was hat Sie da geritten?“, will Richterin Schwarz das Motiv hinter dem „unsäglichen Anruf“ mit der Bombendrohung wissen. „Ehrlich gesagt, weiß ich es selber nicht. Ein betrunkener Fehler von mir“, entgegnet der Angeklagte. Wenig zu sagen hat der Lehrabbrecher auch zu den Einbrüchen in Kellerabteile samt Fahrraddiebstählen – „Darauf habe ich keine Antwort.“ 

Einbruch unter Alkohol- und Tabletteneinfluss
Auch warum er unter Drogeneinfluss eine Scheibe eines Grazer Kindergartens einschlug und dort die Sparbüchse der Kinder leerte (satte Beute: 123,33 Euro), kann er nicht wirklich erklären. Er habe vorher Streit mit Freunden gehabt, viel getrunken und „Benzos“ genommen – „dann kann ich mich nicht mehr erinnern“. 

Dann wäre da noch ein Vorfall in einer Klagenfurter Disco, wo der Angeklagte einem anderen Gast mit einer Glasflasche auf den Kopf geschlagen hat. Das sei Notwehr gewesen, der andere habe ihn zuerst „geschupft“, sei viel größer und „zwei-, dreimal so breit“ wie er gewesen. Doch es war definitiv keine Notwehr, wie ihm die Richterin geduldig erklärte.

Dass er in einem Grazer Geschäft ein E-Bike ausgeliehen hatte und dieses statt zurückzugeben über eine Online-Plattform verkaufen wollte, garniert die Reihe an Anklagepunkten mit Veruntreuung und Betrug. Für den Angeklagten, dessen Familie die Verhandlung mitverfolgt hat, geht es nach der Urteilsverkündung zurück in die Zelle: Er fasst zwölf Monate unbedingte Haft aus (nicht rechtskräftig). „Ich hoffe für Sie, dass Sie Ihr Leben auf die Reihe kriegen“, gibt ihm die Richterin noch mit auf den Weg.

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