Der Schock über den islamistischen Terroranschlag vor einem Monat sitzt in Villach immer noch tief. Unter diesen Vorzeichen schürte auch die Terroranklage gegen einen weiteren Mann aus der Draustadt Ängste, dass die Behörden die islamistische Szene nicht im Griff haben. Doch der Prozess in Klagenfurt sorgte für Überraschungen.
Der Terrorprozess am Landesgericht Klagenfurt sollte unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Doch die brauchte es dann offenbar doch nicht – entgegen der Anklage dürfte der 42-jährige Familienvater, der aus dem Libanon zugewandert ist und ein Bleiberecht hat, gar nicht als gefährlich eingestuft worden sein. So war weder ein besonderes Polizeiaufgebot zu sehen; der Angeklagte kam zudem als freier Mann.
Was wurde ihm vorgeworfen? Die Staatsanwältin klagte aufgrund von Internetpostings nicht nur das Gutheißen terroristischer Straftaten an, sondern auch die Mitgliedschaft bei der terroristischen Hamas, deren Ziel die Auslöschung Israels sei. Und dehnte die Anklage dann sogar noch auf „kriminelle Organisation“ aus. Der Angeklagte hatte nach dem Überfall der Hamas auf Israel im Oktober 2023 bedenkliche Meldungen verfasst: „Ich bin sehr stolz“, schrieb er etwa, kritisierte Europa und meinte auch: „Freiheit für Palästina! Wir haben voll recht.“
„Ja, ich bin Palästinenser“, bekennt der Bauarbeiter, der seit bald 20 Jahren hier lebt, verheiratet ist, Familie hat und halbwegs gut Deutsch spricht. „Aber ich bin auch stolzer Villacher. Danke Österreich!“ Er sei für eine Zweistaatenlösung, aber gegen Terror und Krieg. „Warum schreiben Sie dann so etwas?“, fragt die Richterin mehrmals nach. Die Antworten beiben wage. Zeigen aber auch, wie tief die Gräben zwischen Kärnten und islamischen Staaten sind. Familienfotos, auf denen Kleinkinder mit Sturmgewehren zu sehen sind, seien in seiner Heimat Alltag.
Umso überraschender dann das Urteil nach wenigen Minuten: Freispruch in allen Punkten. Aber einen Rat gibt es vom Schöffengericht noch mit auf den Weg: „Ihre Aussagen waren haarscharf an der Grenze von Meinungsfreiheit und Strafrecht, hören's auf mit dem Scheiß!“ Da die Staatsanwältin keine Erklärung zu der Entscheidung abgab, ist diese noch nicht rechtskräftig.
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