Eine Wiener Finanzberatungsfirma klagte die obersteirische Gemeinde St. Peter am Kammersberg, weil diese vorgeschlagene Einsparungsmaßnahmen nicht umgesetzt und kein Honorar bezahlt hätte – und scheiterte in erster Instanz vor Gericht in Leoben. Bemerkenswert ist eine Begründung des Urteils.
Die Causa reicht bis in das Jahr 2019 zurück, seit dem Vorjahr beschäftigt sie auch das Gericht: Es geht um die Kommunalberatungs GmbH, welche vor sechs Jahren Einsparungspotenziale für St. Peter am Kammersberg (Bezirk Murau) erhob. Die Gemeinde hat ja seit Jahren mit finanziellen Problemen zu kämpfen.
Die Firma warf der Gemeinde vor, die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht umgesetzt zu haben und sprach gar von „Steuergeldverschwendung“. Es sei zudem kein Honorar bezahlt worden. Das Unternehmen wollte daher 33.000 Euro plus Zinsen einklagen.
Nur eine „Milchmädchenrechnung“?
Die Gemeinde vertrat hingegen die Ansicht, dass das Angebot der Firma kostenlos gewesen sei. Vertreten wurde sie vor Gericht von Anwalt, Gemeindekassier und SPÖ-Spitzenkandidat Günter Novak-Kaiser. Er spricht von „Milchmädchenrechnungen“ des Unternehmens. Neue Darlehen hätten ohnehin ausgeschrieben und von der Gemeindeaufsicht abgesegnet werden müssen.
Nun wurde die Klage in erster Instanz abgewiesen. Der Richter begründete das unter anderem damit, dass es einen Gemeinderatsbeschluss benötigt hätte. Den Auftrag unterzeichnete damals aber nur ÖVP-Bürgermeister Herbert Göglburger. Die Gemeinde sei somit nicht an den Vertrag gebunden gewesen. Und es sei aufgrund der Vorschläge der Firma auch kein Erfolg für die Gemeinde nachweisbar gewesen.
Finanzdienstleister geht in zweite Instanz
Laut ORF will der Finanzdienstleister das Urteil nicht hinnehmen und wird es in zweiter Instanz bekämpfen. Ein vor Gericht bestellter hätte Gutachter bestätigt, dass die Gemeinde die von der Beratungsfirma vorgeschlagenen Einsparungen zu 100 Prozent erreichen hätte können.
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