Auf der A3-Raststation Hornstein wurde ein Schlepper-Trio dingfest gemacht. Beim Prozess in Eisenstadt setzte es Haftstrafen für die laut Anwalt „kleinen Räder im Getriebe mit skrupellosen Auftraggebern“.
Allein das Brimborium ist bemerkenswert. 19 Personen, exklusive Zuhörer, befinden sich im Saal 7 am Landesgericht Eisenstadt. 16 von ihnen mussten dort vorstellig werden wegen eines Moldauers (36), der Russisch spricht, eines Ukrainers (24), der sich nur in seiner Muttersprache verständigen kann, und eines weiteren Moldauers (22), dessen Worte von einer Rumänisch-Dolmetscherin übersetzt werden. Das unbescholtene Trio verspürt seit 31. Oktober 2024, laut Anwälten, „das Haftübel“ im Burgenland. Es soll auf der Welt weitaus schlimmere Justizanstalten geben.
150 Euro für jeden Geschleppten
An jenem Tag hatten die drei Männer in zwei hintereinander fahrenden Transportern 12 bzw. 9 Flüchtlinge aus Ungarn nach Österreich geschleppt. Alle drei seien in Geldnot gewesen, pro Fracht-Kopf hätte jeder 150 Euro bekommen sollen. Eigentlich eine Lappalie, bedenkend, dass die Drahtzieher laut einem Insider bis zu 15.000 Euro kassieren.
Lieber Stapler fahren als Krieg
Geld sei nie geflossen. „Erst, wenn der Auftrag erledigt ist, hat es geheißen“, sagt der theoretisch wehrpflichtige Ukrainer, der seit Ausbruch des Krieges in Tschechien als Staplerfahrer arbeitet. Und dann kommt, bei Schlepper-Prozessen, das Amen im Gebet: „Meine Mutter ist krank. Die Medikamente sind sehr teuer. Ich wollte mich nicht bereichern. Ich habe alles nur für sie gemacht.“
Illegale Machenschaften?
Als „kleine Räder im Getriebe mit skrupellosen Auftraggebern“ bezeichnet ein Anwalt die Angeklagten, von denen der Jüngste bei der Polizei zu Protokoll gegeben hat, dass er nicht gewusst habe, dass es sich um illegale Machenschaften handelte. Gestern bekannte auch er sich schuldig.“Ich habe ein schlechtes Gewissen, dass ich so etwas angestellt habe.“
Der ältere Moldauer, dem via Handy-Datenauswertung zwei weitere Fahrten mit je 9 Illegalen an Bord nachgewiesen konnten, fasst 30 Monate Haft aus. Die beiden „Ersttäter“ kommen mit 18 Monaten davon. Der Spruch ist nicht rechtskräftig.
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