7,5-Tonnen-Fahrverbot

Viertes Gutachten für Transitforum „Gehirnwäsche“

Tirol
13.03.2025 18:00

Erneut beteuerte LHStv. Josef Geisler (ÖVP) das Halten des Gewichtslimits am Fernpass. Der neue Geschäftsführer der Fernpassstraße GmbH Klaus Gspan nahm Anfang März seine Arbeit auf. 

„Wir nehmen die Sorgen und Ängste der Bevölkerung ernst und haben das 7,5-Tonnen-Fahrverbot neuerlich auf den Prüfstand gestellt“, verkündete LHStv. Josef Geisler am Donnerstag im Rahmen eines Medientermins in Reutte. Das bereits vierte verkehrstechnische Gutachten würde abermals bestätigen, dass das 7,5-Tonnen-Fahrverbot auch nach dem Bau des Fernpasstunnels halten wird.

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Der Tiroler Landtag wird kommende Woche jedoch einen Kreditrahmen für die Fernpassstraße GmbH über 600 Millionen Euro beschließen.

(Bild: Birbaumer Christof)

LHStv Josef Geisler (ÖVP)

Der Fall der Tonnenbegrenzung ist nämlich eine Hauptsorge der Tunnelgegner. Diese befürchten eine Lkw-Flut auf einer neuen Transitroute. Die Kostenschätzungen von 500 Mio. Euro für die 2. Röhre des Lermooser Tunnels und den Fernpasstunnel aus dem Jahre 2023 seien immer noch aktuell. Geisler weiter: „Der Tiroler Landtag wird kommende Woche jedoch einen Kreditrahmen für die Fernpassstraße GmbH über 600 Millionen Euro beschließen.“

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Ich konnte bereits erste Gespräche mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Gemeinden entlang der B 179 führen.

Klaus Gspan, GF Fernpassstraße GmbH

„Bei einer Klage kann nur ein Gericht entscheiden“
Für den Bau, die Erhaltung und die Verwaltung der B 179 Fernpassstraße ist künftig die neu gegründete, landeseigene Fernpassstraße GmbH verantwortlich. Klaus Gspan nahm mit Anfang März seine Tätigkeit als Geschäftsführer auf. „Ich konnte bereits erste Gespräche mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Gemeinden entlang der B 179 führen“, so der Neue, für den als nächster Schritt die Ausschreibung der für den operativen Start der Gesellschaft erforderlichen Mitarbeiter folgt.

Fritz Gurgiser vom Transitforum nennt dies eine Gutachten-Gehirnwäsche und stellt klar: „Sollte das 7,5-t-Limit beklagt werden, von wem auch immer, so entscheidet nicht ein Gutachter, sondern ausschließlich ein Höchstgericht.“ Völlig unverständlich sei, dass für die rund 20 Jahre lang bekannte Tunnelsanierung die gesetzlich vorgesehenen Rückstellungen nicht getroffen wurden.

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