Ein 15 Jahre alter Bulgare hatte am Bahnhof Bregenz ein Zufallsopfer mehrfach mit einem Messer attackiert. Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch wurde er dafür zur Verantwortung gezogen.
Es sind beängstigende Szenen, die sich am späten Nachmittag des 11. Dezember vergangenen Jahres am Bahnhof Bregenz abspielen: Aus Langeweile lungert der 15-jährige Bulgare zunächst bei der dortigen Überführung herum. Als gegen 17.30 Uhr mehrere Reisende den Treppenaufgang hochgehen, zückt der er ein Messer und versucht mehrmals, auf den Oberkörper eines 20-jährigen Syrers einzustechen. Dem Zufallsopfer gelingt zwar zunächst die Flucht zum nahegelegenen Busbahnhof – doch nur 13 Minuten später geht der Bursche erneut mit dem Messer auf sein Opfer los und versucht, diesem die sechs Zentimeter lange Klinge in den Leib zu rammen. Wieder kann der 20-Jährige die Messerattacke abwehren. Wenig später wird der 15-jährige Gewalttäter von der Polizei festgenommen und in die Justizanstalt Feldkirch eingeliefert.
Gravierende Intelligenzminderung
Eine psychiatrische Untersuchung ergibt schließlich, dass der Angeklagte unter einer gravierenden Intelligenzminderung leidet. „Der Beschuldigte ist Analphabet, kann weder lesen, schreiben noch rechnen. Er leidet an einer Reflexionsstörung, hat wenig Empathie und kein Unrechtsbewusstsein. Dennoch versteht er den Unterschied zwischen Gut und Böse, Recht und Unrecht“, führt Gerichtsgutachter Salvatore Giacomuzzi im Prozess aus. Bei der polizeilichen Einvernahme hatte der Bulgare bereits angegeben, die Tat aus Langeweile begangen zu haben. „Ich wollte unbedingt ins Gefängnis kommen, weil ein Bekannter von mir derzeit eine Haftstrafe absitzt und ich schauen wollte, wie das so ist.“
„Gefährlich wie ein Pulverfass“
Laut Gutachter liegt bei dem Jugendlichen eine schwere Verhaltensstörung vor, dieser sei daher „gefährlich, wie ein Pulverfass“. Weshalb der vorsitzende Richter des Schöffensenats, Martin Mitteregger, den bislang Unbescholtenen wegen des Verbrechens der absichtlich schweren Körperverletzung zu einer teilbedingten Haftstrafe in Höhe von zwei Jahren verurteilt – davon 16 Monate auf Bewährung. Allerdings folgt der Senat den Ausführungen des Gutachters, den noch jungen Delinquenten zur persönlichen und sozialen Weiterentwicklung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum einzuweisen. Urteil nicht rechtskräftig.
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