Dutzenden Waidmännern in Oberösterreich flattern derzeit Zahlscheine von der Bezirksbehörde ins Haus, weil sie ihre Abschüsse zwar gemeldet, aber die Tiere illegal erlegt haben. Motiv: „Es geht um Bewusstseinsbildung.“ Die betroffenen Jäger zeigen sich von den saftigen Strafen wenig begeistert.
Der Bock war teuer – 600 Euro Strafe. Ein Eferdinger Jäger ist grantig, weil er von der Bezirkshauptmannschaft nun einen Zahlschein bekommen hat. Und er ist nicht der einzige, der landesweit wegen seiner Vergesslichkeit oder Schlampigkeit zur Kasse gebeten wird.
„Seit dem Vorjahr, als das Landesjagdgesetz novelliert wurde, wird auch kontrolliert, ob die Abschüsse von Jägern gemacht wurden, die auch eine gültige Jagdkarte haben“, erklärt Bezirkshauptmann Christoph Schweitzer.
Strafen bis zu 20.000 Euro
Die Bezirksbehörden haben sich landesweit abgesprochen und einen Strafsatz von 600 Euro je „gewildertem“ Tier festgesetzt. Laut Gesetz sind Strafen bis zu 20.000 Euro möglich. „Da geht es um Bewusstseinsbildung“, heißt es von den Bezirkshauptmannschaften, die auch heuer wieder streng schauen wollen, sobald das neue Jagdjahr mit 1. April beginnt.
„Da helfen wir auch niemandem, wenn er bestraft wird. Da geht’s um Verantwortung und auch um Versicherungsthemen“, stellt Bezirks- und Vize-Landesjägermeister Volkmar Angermeier aus Eferding klar. Denn mit dem Einzahlen der Jagdkarte wird auch die Versicherung in der Höhe von vier Millionen Euro gültig, die den Waidmann bei Jagdunfällen schützt.
Mehr als 100 Jäger wurden bereits zur Kasse gebeten – bei 21.500 im Land nicht viele, aber beim Landesjagdverband hofft man, dass sich die strengen Strafen herumsprechen. Rund 6000 Waidmänner zahlen per Abbuchungsauftrag ein, der Rest noch händisch.
Versehentlich für Sohn statt Papa eingezahlt
Und da gibt’s skurrile Fälle: Eine Frau wollte für ihren Mann begleichen, zahlte aber für den Sohn ein. Der ging vergangenes Jahr nicht jagen, der Papa schon – und der muss jetzt „blechen“.
Wir schicken im Februar Mails und Briefe mit der Erinnerung, die Jagdkarte zu verlängern. Und heuer werden wir jene, die säumig sind, nochmals extra erinnern.
Christopher Böck vom Landesjagdverband Oberösterreich
Denn die Bezirksbehörden gleichen die Datenbank des Jagdverbandes, wer die 107 Euro für die Jagdkarte bezahlt hat, mit den gemeldeten Abschüssen ab. Falls da ein Jäger vergessen hat, vor dem Abschuss einzuzahlen, wird gestraft. Die Jagdleiter wurden angehalten, zu prüfen, ob bei ihren Jägern im Revier die Scheine gültig sind. Ansonsten heißt es: zahlen oder daheim bleiben.
Wer es als Jäger verabsäumt, den Jagdverbands-Mitgliedsbeitrag und die Prämie für die Haftpflichtversicherung rechtzeitig einzuzahlen, darf nicht damit rechnen, im Fall einer Schussabgabe ungestraft davonzukommen. Die Botschaft der Bezirksbehörden ist klar und absolut richtig.
Sie sanktionieren mit den Strafbescheiden nur, was in Rechtsform gegossen worden war. Jene, die zur Kasse gebeten wurden, werden das künftig nicht mehr vergessen und fristgerecht einzahlen. Und das dient vor allem dem eigenen Schutz. Denn passiert ein Jagdunfall in unversichertem Zustand, können die Folgen existenzbedrohlich sein.
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