Prozess in Graz

Tödlicher Unfall: Wer ist wirklich gefahren?

Steiermark
14.03.2025 18:22

Ein 67-jähriger Steirer kam im August letzten Jahres ums Leben, weil ein Bekannter betrunken hinter dem Steuer gesessen sein und einen Unfall gebaut haben soll. Dieser behauptet vor Gericht jedoch weiterhin, nur Beifahrer gewesen zu sein. Jetzt soll ein Gutachten Licht ins Dunkel bringen.

Ein 47-jähriger Grazer musste sich am Freitag wegen grob fahrlässiger Tötung am Straflandesgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, dass er im August letzten Jahres in Nechnitz (Bezirk Weiz) im Vollrausch einen Autounfall gebaut haben soll, bei dem ein 67-jähriger Bekannter durch einen Genickbruch ums Leben gekommen ist.

Das Besondere an dem Fall: Wie berichtet, war man zunächst davon ausgegangen, dass der tödlich Verunglückte am Steuer gesessen war. Erst im Zuge weiterer Ermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft Graz Anklage gegen den vermeintlichen Beifahrer.

Anwalt: „Wilde Gerüchte“
„Nicht schuldig“, antwortet der 47-Jährige gefragt nach seiner Verantwortung. Sein Anwalt spricht von „wilden Gerüchten“, er habe in seiner Laufbahn noch „kein so dilettantisches Ermittlungsverfahren erlebt“.

Die Tragödie nahm bei einem Gasthaus in Nechnitz seinen Lauf. Der 67-Jährige soll dort offensichtlich stark alkoholisiert gewesen und gestürzt sein. Sein Begleiter und der Wirt stützten und hievten ihn ins Auto des Angeklagten – auf den Beifahrersitz.

Der 47-Jährige fuhr gegen 23 Uhr vom Parkplatz weg. Was dann wirklich passiert ist, bleibt rätselhaft. Laut Auswertung des Airbags soll es kurz danach gekracht haben. Der Angeklagte setzte aber erst gegen drei Uhr einen Notruf ab. Der angehende Steuerberater verweist immer wieder auf große Erinnerungslücken. Was er aber noch wissen will: „Ich wollte am Beifahrersitz schlafen.“ Da sei der 67-Jährige nicht mehr im Auto gewesen.

Erinnerung setzt nach Unfall wieder ein
Der Angeklagte spekuliert, ob man nicht vielleicht bei seinem Bekannten noch einen „Absacker“ getrunken habe. Die nächste Erinnerung komme dann quasi erst wieder, als das Auto nach dem Unfall im Wald stand und der 67-Jährige reglos auf der Fahrerseite lag.

Ein Urteil fiel am Freitag noch nicht, ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen soll Klarheit schaffen – vertagt. 

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