Eine Schwerpunktkontrolle der Stadtpolizei Linz endete in der Nacht zum Samstag mit zwei vorläufigen Autoabnahmen. Zwei Führerschein-Neulinge waren mehr als doppelt so schnell unterwegs, als erlaubt. Einer war besonders dreist: Nach der Lasermessung fuhr er einfach ohne Licht weiter.
Ein weißer BMW 530d könnte schon bald den Besitzer wechseln. Denn der Bolide wurde im Zuge eine Schwerpunktaktion der Polizei in der Nacht zum Samstag zumindest vorläufig beschlagnahmt. Ob er auch versteigert wird, entscheidet sich erst in den kommenden Wochen.
Raser-Hotspot
Der am Steuer sitzende Nordmazedonier (21) aus Haid war mit dem PS-starken Wagen auf der als Raserstrecke bekannten Salzburgerstraße mit 191 km/h in einer 70er-Zone unterwegs. Als er bemerkte, dass er einer Lasermessung unterzogen wurde, soll er einfach das Licht seines Pkw abgedreht haben und weitergefahren sein. Polizisten fuhren ihm hinterher und konnten den Bleifuß an der nächsten roten Ampel stoppen. Der 21-Jährige gab sich völlig unwissend – er und sein Beifahrer durften im Taxi den Heimweg antreten.
Die hohe PS-Stärke alleine ist nicht das Problem. Es kommt auch immer auf die Reife derjenigen Person an, die hinter dem Lenkrad sitzt.
Heinz Oberauer, Fachbereichsleiter Verkehrsreferat, SPK Linz
Beides Probeführerschein-Besitzer
Der BMW war aber nicht das einzige Fahrzeug, das in dieser Nacht beschlagnahmt wurde. Auch ein Nordmazedonier (20) aus Traun dürfte es sehr eilig gehabt haben. Ihn erwischten die Polizisten an derselben Stelle mit 154 km/h, und auch in seinem Fall saß eine weitere Person im Auto. Papas Mercedes steht nun bei einem Abschleppdienst, bis die Polizeidirektion Linz entschieden hat, wie es mit dem Wagen weitergeht. Beide Raser mussten jedenfalls ihre Probeführerscheine abgeben, außerdem werden hohe Geldstrafen fällig.
Geistige Reife entscheidend
„Wir bemerken, dass diese extreme Raserei leider ein Übel ist, das verstärkt auftritt“, sagt Chefinspektor Heinz Oberauer, Fachbereichsleiter des Verkehrsreferats bei der Polizei Linz. Zwar komme es immer wieder zu fatalen Unfällen, bei denen junge Lenker mit hochmotorisierten Autos überfordert sind. Eine generelle PS-Beschränkung für Führerschein-Neulinge würde aus seiner Sicht das Problem aber auch nicht zuverlässig lösen. „Es kommt immer auf die Reife des Lenkers an“, so Oberauer.
Gesetz gilt seit einem Jahr
Seit dem 1. März 2024 kann ein Fahrzeug bei einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. In Österreich wurden bisher drei Autos zwangsversteigert, ein viertes könnte demnächst folgen.
Fahrzeuge sorgten zuletzt immer wieder für Schlagzeilen, weil sie als Waffen eingesetzt worden waren. Sowohl bei den Amokfahrten in Mannheim oder München waren die Täter mit Kleinwagen unterwegs. Was zeigt: Nicht auf den Motorisierungsgrad oder die Marke kommt es an, sondern einzig darauf, wer am Steuer sitzt.
Wenn jemand mit 191 bzw. 154 km/h durch eine 70-er Zone rast, zeugt das nicht unbedingt von geistiger Reife. Hier kann man getrost sagen, dass die Autos in den Händen dieser Fahrer zu Waffen werden. Beschlagnahmungen sind sicher schmerzvoll, man sollte sich aber auch die Psyche der Lenker ganz genau anschauen.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.