Doch nicht mehr auf ein Gerichtsurteil wartete der Niederösterreichische Bauernbund, der von FPÖ-Landesrätin Susanne Rosenkranz wegen unwahrer Behauptungen verklagt wurde. Denn der ÖVP-nahe Bund machte wenige Tage nach der Kammerwahl einen Widerruf und zahlt die Verfahrenskosten. Rosenkranz: „Habe in keinem einzigen Punkt nachgegeben!“
Die Behauptung, FPÖ-Landesrätin Susanne Rosenkranz hätte Bauern mit Enteignung gedroht, ließ die Politikerin nicht auf sich sitzen und zog, wie berichtet, gegen den ÖVP-nahen Bauernbund vor Gericht. Noch vor der Landwirtschaftskammerwahl am 4. März kam es zum ersten Prozesstag, der Bauernbund erklärte danach noch, sich „nicht mundtot machen“ zu lassen.
Bauernbund widerruft Behauptungen: „Unwahr“
Jetzt kam es zum Vergleich: Der Bauernbund widerruft die Behauptungen und übernimmt die Verfahrenskosten. „Der Niederösterreichische Bauernbund und Johannes Schmuckenschlager widerrufen die von ihnen aufgestellte Behauptung, Landesrätin Susanne Rosenkranz habe im Zusammenhang mit der Umsetzung der Renaturierungsverordnung Pläne zur Enteignung der Bäuerinnen und Bauern und/oder drohe Bauern zu enteignen, als unwahr“, heißt es in einer Aussendung des Bauernbundes.
„In keinem Punkt nachgegeben“
Dass der Vergleich nur wenige Tage nach der Landwirtschaftskammerwahl erfolgte, „dürfte natürlich kein Zufall sein“, sagt Rosenkranz. „Der Bauernbund und Johannes Schmuckenschlager haben schlicht und einfach Fake News verbreitet“, betont die Landesrätin weiter. Hier sei im Bauernkammerwahlkampf mit unlauteren Mitteln gegen sie und die FPÖ Stimmung gemacht und kampagnisiert worden. „Dass der Bauernbund im Unrecht war, zeigt ja, dass es kein Vergleich im klassischen Sinne ist, denn ich habe in keinem einzigen Punkt nachgegeben“, meint die FPÖ-Politikerin abschließend.
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