Mann lehnt sich auf

Skurril: Das Volksbegehren gegen die Volksbegehren

Innenpolitik
17.03.2025 06:00

Die Zahl der Volksbegehren ist in den letzten Jahren inflationär gestiegen. Der Grund dafür ist sehr einfach: Immer mehr Privatpersonen entdecken Volksbegehren als Geschäftsmodell. Sie kassieren für jedes Volksbegehren, das von 100.000 Stimmberechtigten unterschrieben wurde, einen Reingewinn von 13.686 Euro.

Das geht so: Wer ein Volksbegehren auflegen will, muss zunächst für die Einbringung der Anmeldung einen Kostenbeitrag von 622 Euro sowie in weiterer Folge einen Druckkostenbeitrag von 2800 Euro entrichten. Sobald das Volksbegehren die Eintragungsreichweite von 100.000 Unterschriften erreicht hat, erhält man als Initiator die geleisteten Kostenbeiträge in der fünffachen Höhe zurück! Das sind aktuell 17.100 Euro, woraus sich ein Reingewinn von rund 13.700 pro Volksbegehren ergibt.

Gemeindebediensteter bekämpft „Geschäftsmodell Volksbegehren“
Ein Gemeindebediensteter aus Niederösterreich geht nun dagegen vor. Manuel Plöchl, in der niederösterreichischen Gemeinde St.Andrä-Wördern selbst für Volksbegehren verantwortlich, legt ein Volksbegehren gegen Volksbegehren zwecks persönlicher Bereicherung auf. Dieses kann von 31. März bis 7. April unterschrieben werden.

Eventueller „Gewinn“ wird gespendet
Da er sich selbst dabei aber nicht bereichern möchte, werde er im Erfolgsfall, also beim Erreichen von 100.000 Unterschriften, einen beträchtlichen Teil des retournierten Kostenbeitrages einem Kinderhospiz spenden, verspricht Plöchl. Er fordert in seinem Volksbegehren von der Politik, das Volksbegehrengesetz 2018 dahingehend zu ändern, dass der zu refundierende Betrag lediglich die zuvor geleisteten Kostenbeiträge abdeckt.

Großteil der Volksbegehren erreicht die 100.000-Marke
Bei den letzten 61 Volksbegehren (2020 bis 2024) haben insgesamt 43 die 100.000-Unterschriften-Marke erreicht. Dafür haben die Initiatoren – nach Abzug der Kostenbeiträge – insgesamt 588.498 Euro an Steuergeld kassiert. Gerade mal 18 Volksbegehren sind an der 100.000-Unterschriften-Marke mehr oder weniger knapp gescheitert. Das erste Volksbegehren fand im Jahr 1964 statt. In den 35 Jahren von 1964 bis 1999 wurden insgesamt 21 Volksbegehren eingeleitet. Ab 2020 gab es knapp eine Verdopplung, ab 2022 eine regelrechte Explosion der Anzahl an Volksbegehren. 2022 waren es 16, 2023 dann schon 19 und im Vorjahr gab es 14 Volksbegehren.

Die Demokratie hat ihren Preis und ihre Tücken. (Bild: P. Huber)
Die Demokratie hat ihren Preis und ihre Tücken.

Reformbedarf angesichts explosionsartiger Vermehrung
Zusätzlich werden den Gemeinden die bei der Durchführung des Bundesgesetzes erwachsenden Kosten vom Bund ersetzt. Insofern hat der Bund bei jedem Eintragungszeitraum eine Pauschalentschädigung in der Höhe von 40 Cent pro Stimmberechtigten an die Gemeinden zu leisten. Dies ergibt jedes Mal über 2,5 Millionen Euro an Steuergeld, und das bis zu dreimal pro Jahr. „Man kann an der Anmeldungsflut für neue Volksbegehren leicht erkennen, dass immer mehr Privatpersonen diese Geschäftsidee für sich entdecken. Derzeit befinden sich 32 Volksbegehren in der Unterstützungsphase – diese wurden nur in den Jahren 2024 oder 2025 beim BMI angemeldet“, so Plöchl.

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