Denn laut Par. 1 Abs. 6 Meldegesetz ist ein Wohnsitz in der Absicht begründet, dort "bis auf weiteres einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen" zu haben, sagt Pilz im "Standard". Grasser habe bei seiner Hochzeit in Weißenkirchen aber höchstens als Gast in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft genommen, argumentiert Pilz. Laut Par. 22 Absatz 1 Meldegesetz begeht jemand eine Verwaltungsübertretung, wer sich ohne Unterkunftsnahme anmeldet. Höchststrafe: 726 Euro.
Pilz richtet deshalb parlamentarische Anfragen an Innenministerin Prokop und an Grasser, von dem er wissen will: "Warum können Sie nicht einmal heiraten, ohne das Gesetz zu verletzen."
"Meldeposse" war komplett unnötig
Das Kuriose an der Sache: Eigentlich wäre es rein rechtlich gar nicht nötig gewesen, sich in der Hochzeits-Gemeinde zu melden. Grundsätzlich ist es nämlich möglich, an jedem österreichischen Standesamt und auch im Ausland zu heiraten. Lediglich die Ehefähigkeit muss vom "Heimatsstandesamt" festgestellt werden. Der Akt wandert dann automatisch an den gewünschten Hochzeitsort.
Die zuständigen Wiener Behörden wollte man diesbezüglich aber offenbar außen vor lassen. Weißenkirchens Bürgermeister Toni Bodenstein meinte am Freitag zur APA, man versuche grundsätzlich "innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten den Staatsbürgern zu helfen" - und zwar ohne ansehen der Person oder des Amtes. Es sei in diesem Fall darum gegangen, "dem journalistischen Trubel auszuweichen".
Ministerium weist Vorwürfe zurück
Das Finanzministerium wies die Vorwürfe von Pilz zurück. "Die Vorwürfe entbehren jeglicher Grundlage", heißt es in einer Aussendung. Wörtlich erklärte das Finanzministerium: "Es ist bedauerlich, dass Herr Peter Pilz selbst so private und schöne Anlässe wie die Hochzeit des Herrn Finanzministers durch einen weiteren Versuch einer Hetzkampagne gegen Karl-Heinz Grasser im Nachhinein zu stören versucht."
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