"Viel weniger Fälle als bisher angenommen sind verjährt. Auch ist die Kirche offensichtlich nur durch Klagen bereit, angemessene Entschädigungen zu zahlen. Wir rechnen jedenfalls mit weiteren Klagen und werden diese, so wie die gegenständliche, erfolgreich unterstützen", erklärte Rothwangl. Die Kirche sei aber offensichtlich doch bereit, tiefer in die Tasche zu greifen, wenn es darum geht, ein Gerichtsverfahren zu beenden, heißt es in einer Aussendung der Opferplattform.
Im Rechtsstreit zweier Missbrauchsopfer gegen das Bregenzer Kloster Mehrerau hatte sich der 46-Jährige am Montag mit einem außergerichtlichen Vergleich einverstanden erklärt. Der Kläger und der Mehrerauer Abt Anselm van der Linde betonten, "dass es gelungen ist, für beide Seiten eine gute Lösung zu finden". Angaben zur Höhe des Vergleichs hatte es zunächst aber nicht gegeben, da zwischen dem Kloster und dem Anwalt des Opfers Stillschweigen vereinbart worden war.
Schmerzensgeld und Verdienstentgang eingeklagt
Das Kloster war 2012 von zwei Männern geklagt worden, die als Kinder Schüler des Internats des Klosters waren. Dabei sollen die beiden vom selben Pater mehrfach missbraucht worden sein. Beide forderten unabhängig voneinander Schmerzensgeld und Verdienstentgang in Höhe von 200.000 bzw. 135.000 Euro. Mit dem zweiten Betroffenen einigte sich das Kloster bereits im April 2013 auf eine bisher nicht genannte Entschädigungssumme.
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