Ein 32-Jähriger hatte binnen weniger Monate mehrere Personen in Vorarlberg mit einem Messer attackiert. Am Montag musste er sich für seine Taten am Landesgericht Feldkirch verantworten.
Der dreifach Vorbestrafte hatte vergangenes Jahr innerhalb von drei Monaten eine ganze Reihe von Straftaten begangen, darunter Nötigung, gefährliche Drohung, schwere Körperverletzung, Erpressung und Freiheitsberaubung. In sieben von acht Fällen handelte es sich um Zufallsopfer. Am Bahnhof Rankweil etwa streifte er mit seinem Fahrrad einen Passanten. Als dieser ihn zur Rede stellte, packte ihn der Angeklagte am Genick und fügte ihm mit einem Messer eine schwere Schnittverletzung am Daumen zu. Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich in Sulz. Auch dort stellte das Opfer den Mann zur Rede und büßte dies mit mehreren Faustschlägen ins Gesicht.
Bei einem Lebensmitteldiebstahl in Dornbirn hatte der 32-Jährige sogar einen Dolch mit einer Klingenlänge von elf Zentimetern dabei, um sich gegebenenfalls verteidigen zu können. In Todesangst versetzt hatte der Unberechenbare auch eine junge Frau in Götzis: Nach gemeinsamem Drogenkonsum sperrte er die flüchtige Bekannte zunächst im Zimmer ein und zwang sie schließlich dazu, Geld vom Bankomaten abzuheben und ihm auszuhändigen. Andernfalls werde er sie abstechen.
Wegen Persönlichkeitsstörung in Anstalt
Der vorsitzende Richter Alexander Wehinger sprach den 32-Jährigen wegen schwerer Körperverletzung schuldig und verhängte eine Haftstrafe von zwei Jahre. Dazu kommt noch der Widerruf einer bedingten Gefängnisstrafe von einem Monat. Ins Gefängnis muss er aber nicht: Denn der Schöffensenat folgte der Empfehlung von Gerichtsgutachter Reinhard Haller, den Angeklagten aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum einzuweisen. Andernfalls, so Haller, sei von weiteren gefährlichen Taten auszugehen.
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