Der Senat 1 der Fußball-Bundesliga hat das Urteil gegen Rapid am Dienstag veröffentlicht. „150.000 Euro Geldstrafe sowie ein unbedingter Teilausschluss der Öffentlichkeit beim nächsten Bundesliga-Meisterschaftsspiel, das entweder gegen den FK Austria Wien, FC Red Bull Salzburg, LASK oder SK Puntigamer Sturm Graz stattfindet“, heißt es in einer Aussendung.
Der unbedingte Teilausschluss umfasst dabei die Sektoren 15-18 (Fantribüne des SK Rapid) sowie auch die neben dem Gästefansektor befindlichen Sektoren 4 und 5 auf der gegenüberliegenden Tribüne. Es dürfe zudem kein alternativer Heimfansektor gebildet werden und der Gästefansektor auch nicht für Heimfans genutzt werden.
„Aufgrund der inakzeptablen Ereignisse vor dem Spiel und deren schwerwiegenden Folgen (insbesondere umfangreiche Sach- und Personenschäden, massive Ankickverzögerung) sowie der einschlägigen, zahlreichen Vorstrafen war die Geldstrafe neuerlich mit dem Höchstmaß auszumessen und konnte weder diese noch die Heimsektorsperre bedingt nachgesehen werden“, begründete der Senat 1 sein Urteil.
Bedingte Sektorensperre nach Derby bleibt aufrecht
Die am 30. September des Vorjahres nach den Krawallen im Derby gegen die Austria ausgesprochene bedingte Heimsektorsperre für drei Spiele bleibt aufrecht, da Rapid in Hartberg gemäß der Liga als Gastverein kein Organisationsverschulden angelastet wurde. Verschuldensunabhängige Sanktionen seien vom entsprechenden Paragrafen der ÖFB-Rechtspflegeordnung nicht erfasst.
Teile der Rapid-Anhänger hatten einige Minuten vor dem geplanten Anpfiff des Spiels in Hartberg am 9. März Polizeibeamte mit diversen Gegenständen beworfen, die Partie begann daraufhin mit rund 45-minütiger Verspätung. Rapid hat nach den Ausschreitungen inzwischen drei Hausverbote ausgesprochen.
Start in Meistergruppe daheim gegen Salzburg
In die Meistergruppe starten die Wiener am 30. März mit einem Heimspiel gegen Salzburg. Laut dem Urteil darf kein alternativer Heimfansektor gebildet werden und der Gästefansektor auch nicht für Heimfans genutzt werden. Die Sanktion gilt grundlegend nur für Partien gegen die Austria, Salzburg, Sturm Graz oder den LASK.
In einer eigenen Mitteilung betonte Rapid, dass das gewalttätige Verhalten einiger Personen im Gästesektor scharf zu verurteilen sei. Das Urteil des Strafsenats nehme man zur Kenntnis. Intern werde man in den nächsten Tagen die weitere Vorgehensweise beschließen.
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